Das Projekt Redispatch 2.0 bleibt weiterhin spannend. Einige Netzbetreiber berichten von erheblichen Fortschritten bei der Umsetzung, aber das Projekt hinkt weiterhin den Zielen hinterher. Wir erläutern Ihnen den Stand der Dinge.
Ursprünglich sollte bereits ab 1. Oktober 2021 ein vollständig bilanzieller Ausgleich für Redispatch-2.0-Maßnahmen durch die Netzbetreiber bereitgestellt werden, dann wurde eine Übergangsfrist vereinbart und nun kommt es erneut zu Verzögerungen.
Bereits seit letztem Jahr findet ein bilanzieller Ausgleich im Übertragungsnetzgebiet von 50Hertz statt. Zusätzlich gleicht auch TenneT seit Anfang Februar Redispatch-2.0-Maßnahmen für einzelne Offshore Windparks (OWPs) bilanziell aus und hat kontinuierlich weitere OWPs hinzugenommen.
Auch wenn bereits einige VNBs auf der BDEW-Transparenzliste angekündigt haben, einen bilanziellen Netzausgleich bereitzustellen, ist zum 1. Juni nur ein Bruchteil der Netzbetreiber in der Lage, dies operativ umzusetzen. Mit den Mitteilungen <a class="arrow">Nr. 6</a> bezüglich der Übergangslösung und <a class="arrow">Nr. 8</a> zur Herstellung der Betriebsbereitschaft hat die BNetzA das weitere Vorgehen für die Umsetzung von Redispatch 2.0 beschrieben.
Nun folgte eine weitere Mitteilung <a class="arrow">Nr. 9</a>, in welcher sie den Übergang in das Zielmodell beschreibt und mitteilt, dass die BDEW-Übergangslösung wie geplant am 31. Mai beendet wird.
Für den Übergang zum bilanziellen Ausgleich durch den Netzbetreiber gelten weiter die in der Mitteilung <a class="arrow">Nr. 8</a> beschriebenen Voraussetzungen, insbesondere der erfolgreiche Abschluss der operativen Tests mit dem vorgelagerten Netzbetreiber. Ist dies zum 1. Juni nicht gegeben, erfolgt weiterhin der Ausgleich durch den betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen mit einem finanziellen Ausgleich der Aufwendungen.
Die Übertragungsnetzbetreiber können den Übergang in den bilanziellen Ausgleich für vorgelagerte Verteilnetzbetreiber vorläufig noch ausschließen, wenn Gründe der Systemsicherheit dem entgegenstehen. Auf ihrer Internetseite <a class="arrow">netztransparenz.de</a> veröffentlichen sie, welche vorgelagerten Netzbetreiber bereits mit dem bilanziellen Ausgleich beginnen und welche aufgrund von Sicherheitsrisiken noch nicht mit dem Ausgleich beginnen dürfen.
Zum 1. Juni werden nun also erste relevante Verteilnetzbetreiber in den bilanziellen Ausgleich wechseln. Wann alle Systemsicherheitsrisiken aus dem Wege geräumt sind, sodass alle Netzbetreiber flächendeckend einen bilanziellen Ausgleich bereitstellen können, steht noch nicht fest. Hierdurch entsteht nun im Verteilnetz ein Flickenteppich aus Verteilnetzbetreibern mit bilanziellem Ausgleich und Verteilnetzbetreiber, welche den bilanziellen Ausgleich weiterhin noch nicht bereitstellen dürfen oder können.
Der Aufwand für die Direktvermarkter bleibt damit entsprechend hoch und die Umsetzung des Projekts – positiv formuliert – spannend.
Weitere Informationen zu Redispatch 2.0 und zur Übergangslösung finden Sie auch in unserem Artikel:
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<a class="arrow">renewables@vattenfall.de</a>