Das EEG 2021 – das schnelle Aus für die Anschlussförderung

 

Bereits im ersten Renewables-Newsletter dieses Jahres haben wir einen besonderen Aspekt des neuen EEG betrachtet. Dieses Mal nehmen wir die Anschlussförderung unter die Lupe. Warum wurden die neuen Regelungen so schnell gekippt? Und was bedeutet das für Anlagenbetreiber? Bietet der Markt neue Chancen?

Juni 2021

Vor über 20 Jahren trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft und schaffte den Rahmen für einen enormen Ausbau der erneuerbaren Energien. Pünktlich mit dem Vergütungsende der ersten EEG-geförderten Anlagen legte der Gesetzgeber die fünfte Überarbeitung des EEG vor – darin unter anderem die langerwarteten Regelungen zur Zukunft der alten Anlagen.

So wurde übergangsweise eine neue Einspeisevergütung geschaffen, die in Ausschreibungen mit Gebotshöchstwerten zwischen 3 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde festgelegt werden sollte. Bis zu deren Einführung sollte eine Anschlussvergütung gelten. Demnach sollte der Anlagenbetreiber den Monatsmarktwert zuzüglich einer innerhalb dieses Jahres von einem Cent bis auf 0,25 Cent pro Kilowattstunde abnehmenden Vermarktungspauschale erhalten. Der Gesetzgeber wollte so verhindern, dass Anlagen ersatzlos abgeschaltet werden, wenn sie sich angesichts niedriger Börsenpreise nicht mehr wirtschaftlich betreiben ließen.

 

Warum wurde die Anschlussförderung gekippt?

Doch auf Druck der EU-Kommission muss die Bundesregierung die gerade erst beschlossene EEG-Reform aufgrund beihilferechtlicher Bedenken nun ändern. Die Begründung aus Brüssel: Dank der 20-jährigen EEG-Förderung hätten die Anlagenbetreiber ihre Investitionen längst amortisieren können. Geplant ist nun laut Bundeswirtschaftsministerium eine beihilfefeste Regelung. Bekannt wurde bereits, dass Anlagenbetreiber, deren Anlagen aus der EEG-Förderung fallen, den Strom künftig vom Netzbetreiber vermarkten lassen können. Geplant ist wohl aktuell ein Aufschlag auf den Marktwert.

 

Was bedeutet das für Anlagenbetreiber und für den Markt?

Für Anlagenbetreiber bedeutet das, dass die geplante Anschlussförderung jetzt wieder offen ist. Damit fehlt es an Planungssicherheit für die ausgeförderten Anlagen. Vermutlich sind die meisten Anlagen derzeit in der sonstigen Direktvermarktung – aber eben ohne die geplante staatliche Unterstützung.

Allerdings bieten die aktuellen Bedingungen im Energiegroßhandel neue Chancen: Zusammen mit den Rohstoffpreisen und dem CO2-Preis ist auch der Strompreis an der EEX deutlich gestiegen ist. Dadurch werden für Betreiber jetzt Power Purchase Agreements (PPA) preislich attraktiv, zumal diese mit ihren Fixpreisen große Planungssicherheit bieten. Ausgeförderte Anlagen können also durchaus wirtschaftlich betrieben werden und müssen nicht deinstalliert werden – Anlagenbetreiber sollten das derzeitige Preisniveau rechtzeitig nutzen.

 

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