Netzintegration von Wind- und Solarparks mit EEG Förderung
Sie betreiben oder investieren in Wind- oder Solaranlagen. Sie suchen einen professionellen und erfahrenen Direktvermarkter für Ihre erneuerbaren Energien? Wir übernehmen Ihre Direktvermarktung für Strom ab einem Gesamtvolumen von 10 MW (Einzelanlagen > 1 MW) und vergüten entsprechend den vertraglichen Vereinbarung.
Bei Vattenfall sind wir bereits seit 2012 in der EEG-Direktvermarktung aktiv und decken sämtliche Prozesse der Direktvermarktung für Windenergie und der Direktvermarktung für Solar unter einem Dach ab – ganz gleich, ob wir uns um Ihren Windstrom oder Ihre PV-Produktion kümmern.
Direktvermarktung aus einer Hand: Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der erneuerbaren Energien ermöglichen wir Ihnen ganz einfach, Ihren produzierten Strom ab 1 MW pro Einzelanlage aus Wind- oder Solarenergie in den europäischen Strommarkt zu integrieren. Sie können auf schnelle und sichere Abläufe vertrauen, etwa bei den Gutschriften für die Stromerlöse oder den Prozessen mit den Netzbetreibern. Wir decken sowohl die Direktvermarktung von PV-Strom, als auch die Direktvermarktung von Windenergie ab.
24/7-Marktzugang
Über unseren täglich rund um die Uhr verfügbaren Marktzugang sorgen Expertenteams dafür, dass der erzeugte EEG-Strom an den Handelsplätzen optimal abgesetzt wird. Vattenfall als Ihr EEG Direktvermarkter trägt die Vermarktungsrisiken, zudem minimiert die hohe Bonität unseres Unternehmens – zu 100 % im Besitz des schwedischen Staates – das wirtschaftliche Risiko für Sie als Betreiber.
Leistungsportfolio Direktvermarktung Solarstrom und Windkraft
Wir erstellen Erzeugungsprognosen und setzen die Fernsteuerbarkeit der Anlagen zuverlässig um. Auf Wunsch stehen Ihnen attraktive Zusatzleistungen zur Verfügung: So unterstützen wir Sie als Direktvermarkter unter anderem bei Vermarktungswegen außerhalb des Marktprämiendesigns, entwickeln Lieferlösungen für den Eigenstrombedarf der EEG-Anlagen oder Direktvermarktung in anderen europäischen Ländern.
Flexible Vertragsgestaltung
In der Zusammenarbeit mit Ihnen legen wir Wert auf faire und partnerschaftlich gestaltete Vertragsbedingungen. Beispielsweise können Sie individuelle Laufzeiten entsprechend Ihren Finanzierungsbedürfnissen und Markterwartungen vereinbaren.
Auf Basis Ihrer Anlagentypen und -standorte erstellen wir als Direktvermarkter einen Vertrag für Ihre Direktvermarktung und melden Ihre Anlagen beim Netzbetreiber an.
In der Regel zahlt der Netzbetreiber die Marktprämie für die Anlagen ohne feste Einspeisevergütung im Rahmen des Zweistrommodells direkt an die Betreibergesellschaft. Auf Wunsch kann gegen Entgelt auch das Einstrommodell vereinbart werden, so dass die Marktprämienauszahlung durch Vattenfall erfolgt.
Darüber hinaus bieten wir weitere optionale Zusatzleistungen wie Lastgangdatenversand, elektronischer Rechnungsversand, Spitzabrechnungsverfahren, § 51 Abs. 1 EEG-Absicherung, Konzernbürgschaft und Fernsteuerungstests an. Sind für Ihre Anlage REMIT-Transaktionsmeldungen gesetzlich vorgeschrieben, übernehmen wir diese kostenlos.
Betreibern, Investoren und Betriebsführern von Anlagen, die der EEG Förderung unterliegen bietet Vattenfall umfassende Dienstleistungen zur Marktintegration von Wind- und Solarstrom. Ab einem Gesamtvolumen von 10 MW sowie für Einzelanlagen ab 1 MW übernimmt Vattenfall gern die Direktvermarktung des EEG-Stroms für Sie.
Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie Ihr individuell zugeschnittenes Angebot.
Nutzen Sie die Vorteile eines starken Partners. Für weitere Informationen laden Sie unseren Flyer herunter oder senden Sie uns eine Anfrage für die Zusendung des Direktvermarktungsvertrags.
Das Kundenportal ist Ihre Self-Service-Plattform, auf der Sie jederzeit alle wichtigen Informationen für Ihre Anlagen finden. Melden Sie sich jetzt an!
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Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.
Die Marktprämie wird vom Verteilnetzbetreiber ausgezahlt. Zusätzlich erhält der Anlagenbetreiber vom Direktvermarkter den Börsenerlöse als durchschnittlichen Monatsmarktwert des entsprechenden Energieträgers (Wind, Solar). Die Summe aus Marktprämie und Marktwert und entspricht dabei mindestens der Höhe der fixen Einspeisevergütung.
Das Marktprämienmodell sichert dem Anlagenbetreiber einen Erlös mindestens in Höhe der fixen Einspeisevergütung. Es setzt sich zusammen aus dem Marktwert, der vom Direktvermarkter ausgezahlt wird, und der Marktprämie, die vom Verteilnetzbetreiber ausgezahlt wird. Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und der anlagenspezifischen Förderhöhe aus.