für Anlagenbetreiber
Seit dem 1.10.2021 sind im Rahmen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) in Deutschland neue Regelungen zum Netzengpassmanagement eingeführt worden: das sogenannte Redispatch 2.0-Verfahren.
Die ursprünglich geplante Umsetzung zum 1.10.2021 auf das neue Redispatch 2.0-Verfahren wird sich weiter verzögern. Eine wie in den bisherigen Festlegungen geplante Umsetzung des Redispatch 2.0 im Prognosemodell erscheint heute mehr als fraglich.
Aufgrund wiederholter und erheblicher Abweichungen in der Systembilanz erscheint ein Weiterbetrieb der Pilotprojekte aus Gründen der Systemsicherheit nicht mehr vertretbar zu sei. Die Übertragungsnetzbetreiber sehen sich daher gezwungen, schnellstmöglich wieder einen sicheren Redispatch-Prozess zu etablieren und den Pilotbetrieb zum 01.08.2023 vollständig einzustellen, sodass es keinen bilanziellen Ausgleich mehr bei Redispatch Maßnahmen im Verteilnetz geben wird.
Der sichere Redispatch-Prozess sieht dabei die Beschaffung des bilanziellen Ausgleichs durch den BKV vor. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen wir den bilanziellen Ausgleich wieder für alle Anlagen im Verteilnetz.
Die Marktprozesse ändern sich durch Redispatch 2.0 grundlegend. Erneuerbare-Energien-Anlagen werden nun vollumpfänglich in den Redispatch Prozess eingebunden. Gegenüber dem bisherigen Einspeisemanagement muss der Anlagenbetreiber nun mehr Entscheidungen fällen und Informationen melden.
Wir unterstützen Sie gern bei Ihren Vorbereitungen und übernehmen bei Bedarf alle Ihre zusätzlichen Prozesse.
Als Anlagenbetreiber können Sie alle wesentlichen Verpflichtungen im Rahmen des Redispatch 2.0 an uns abtreten. Sie können uns als Ihren Einsatzverantwortlichen (EIV) benennen und wir übernehmen für Sie auch gerne die Rolle des Betreibers der technischen Ressource (BTR).
Für jeden Ihrer Solar- und Windparks müssen Sie dem Anschlussnetzbetreiber einen Einsatzverantwortlichen (EIV) nennen, der die notwendigen Datenmeldungen vornimmt.
Da diese Verpflichtung eng mit den Abläufen der Stromvermarktung verbunden ist, bietet es sich an, dass wir als Ihr Direktvermarkter die Rolle des EIV für Sie übernehmen.
Als EIV prüfen wir Ihre steuerbare Ressourcen IDs (SR-IDs), die Ihren Anlagen zugeordnet wurden, und melden Ihr Bilanzierungsmodell, Ihre Abrufvariante sowie das Abrechnungsverfahren an den Anschlussnetzbetreiber. Wir bauen die Schnittstelle zum DataProvider RAIDA/Connect+ oder zu anderen Systemen der Netzbetreiber auf und betreiben die Schnittstelle.
Zudem generieren wir unterschiedliche Daten und melden diese innerhalb vorgegebener Fristen und unter Einhaltung bestimmter Prozesse über die Datenaustauschplattform connect+.
Wir übernehmen als EIV für Sie:
Die zweite für Anlagenbetreiber relevante Rolle ist die des Betreiber einer technischen Ressource (BTR).
Wir übernehmen als BTR für Sie:
Wir erwarten, dass der Status Quo für längere Zeit bestehen bleiben wird, um alle operationellen Schwierigkeiten mit Redispatch 2.0 zu beheben.
In der Zwischenzeit übernehmen wir weiterhin den bilanziellen Ausgleich für Anlagen, für die dieser aktuell noch nicht bereitgestellt wird.
Während der Übergangslösung übernehmen die Bilanzkreisverantwortlichen weiterhin die Beschaffung der Fehlmengen in Höhe der Ausfallarbeit, die später durch die Netzbetreiber als bilanzieller Ausgleich bereitgestellt werden sollen. Rechtlich agieren die Direktvermarkter hierbei gemäß Geschäftsführung ohne Auftrag. Der bilanzielle Ausgleich für Netzsicherungsmaßnahmen ist während der Übergangslösung auf 0 MWh festgelegt. Stattdessen erhalten Bilanzkreisverantwortliche eine finanzielle Entschädigung in Form eines Mischpreises, der sich zu 72,5 % aus dem ID1 und zu 27,5 % aus dem reBAP (regelzonenübergreifender Ausgleichsenergiepreis) zusammensetzt. Ab dem ersten 1. März 2022 beginnt eine dreimonatige parallele Testphase, die die rechtzeitige und sichere Umsetzung der mit Redispatch 2.0 verbundenen Prozesse ermöglichen soll.