Wichtige Informationen für Anlagenbetreiber
Seit dem 1.10.2021 sind im Rahmen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) in Deutschland
neue Regelungen zum Netzengpassmanagement eingeführt worden: das sogenannte Redispatch 2.0. Danach werden Erzeugungsanlagen ab 100 kW Leistung in den Redispatch-Prozess einbezogen.
Redispatch 2.0 ist eine zentrale Maßnahme zur Sicherung der Netzstabilität, die insbesondere durch die wachsende Einspeisung erneuerbarer Energien nötig wurde. Sie dient dazu, Netzüberlastungen zu verhindern, indem Stromerzeugungsanlagen gezielt gesteuert werden. Somit nimmt Redispatch 2.0 eine wichtigen Rolle ein.
In der Praxis sind jedoch erhebliche Probleme aufgetreten, besonders bei der Bilanzierung im Verteilnetz. Daher musste die Bilanzierung durch die Verteilnetzbetreiber ausgesetzt werden.
Die Marktprozesse ändern sich durch Redispatch 2.0 grundlegend. Erneuerbare-Energien-Anlagen werden nun vollumpfänglich in den Redispatch Prozess eingebunden. Gegenüber dem bisherigen Einspeisemanagement muss der Anlagenbetreiber nun mehr Entscheidungen fällen und Informationen melden.
Wir unterstützen Sie gern bei Ihren Vorbereitungen und übernehmen bei Bedarf alle Ihre zusätzlichen Prozesse.
Als Anlagenbetreiber können Sie alle wesentlichen Verpflichtungen im Rahmen des Redispatch 2.0 an uns abtreten. Sie können uns als Ihren Einsatzverantwortlichen (EIV) benennen und wir übernehmen für Sie auch gerne die Rolle des Betreibers der technischen Ressource (BTR).
Für jeden Ihrer Solar- und Windparks müssen Sie dem Anschlussnetzbetreiber einen Einsatzverantwortlichen (EIV) nennen, der die notwendigen Datenmeldungen vornimmt.
Da diese Verpflichtung eng mit den Abläufen der Stromvermarktung verbunden ist, bietet es sich an, dass wir als Ihr Direktvermarkter die Rolle des EIV für Sie übernehmen.
Als EIV prüfen wir Ihre steuerbare Ressourcen IDs (SR-IDs), die Ihren Anlagen zugeordnet wurden, und melden Ihr Bilanzierungsmodell, Ihre Abrufvariante sowie das Abrechnungsverfahren an den Anschlussnetzbetreiber. Wir bauen die Schnittstelle zum DataProvider RAIDA/Connect+ oder zu anderen Systemen der Netzbetreiber auf und betreiben die Schnittstelle.
Zudem generieren wir unterschiedliche Daten und melden diese innerhalb vorgegebener Fristen und unter Einhaltung bestimmter Prozesse über die Datenaustauschplattform connect+.
Wir übernehmen als EIV für Sie:
Die zweite für Anlagenbetreiber relevante Rolle ist die des Betreibers einer technischen Ressource (BTR).
Wir übernehmen als BTR für Sie:
Wir erwarten, dass der Status Quo für längere Zeit bestehen bleiben wird, um alle operativen Schwierigkeiten mit Redispatch 2.0 zu beheben.
In der Zwischenzeit übernehmen wir weiterhin den bilanziellen Ausgleich für Anlagen, für die dieser aktuell noch nicht bereitgestellt wird.
Während der Übergangslösung übernehmen die Bilanzkreisverantwortlichen weiterhin die Beschaffung der Fehlmengen in Höhe der Ausfallarbeit, die später durch die Netzbetreiber als bilanzieller Ausgleich bereitgestellt werden sollen. Rechtlich agieren die Direktvermarkter hierbei gemäß Geschäftsführung ohne Auftrag. Der bilanzielle Ausgleich für Netzsicherungsmaßnahmen ist während der Übergangslösung auf 0 MWh festgelegt. Stattdessen erhalten Bilanzkreisverantwortliche eine finanzielle Entschädigung in Form eines Mischpreises, der sich zu 72,5 % aus dem ID1 und zu 27,5 % aus dem reBAP (regelzonenübergreifender Ausgleichsenergiepreis) zusammensetzt. Die Übergangslösung wurde durch die BNetzA mit der Mitteilung Nr.9 (Az. BK6-20-059) zum Redispatch 2.0 offiziell beendet, nichtdestotrotz wird sie faktisch im Zuge der Geschäftsführung ohne Auftrag weiter praktiziert. Durch eine Änderung des EnWG soll die Umsetzung langfristig wieder gesetzeskonform stattfinden.