Redispatch 2.0

Wichtige Informationen für Anlagenbetreiber

Als Anlagenbetreiber unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von Redispatch 2.0

Seit dem 1.10.2021 sind im Rahmen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) in Deutschland
neue Regelungen zum Netzengpassmanagement eingeführt worden: das sogenannte Redispatch 2.0. Danach werden Erzeugungsanlagen ab 100 kW Leistung in den Redispatch-Prozess einbezogen.

Redispatch 2.0 ist eine zentrale Maßnahme zur Sicherung der Netzstabilität, die insbesondere durch die wachsende Einspeisung erneuerbarer Energien nötig wurde. Sie dient dazu, Netzüberlastungen zu verhindern, indem Stromerzeugungsanlagen gezielt gesteuert werden. Somit nimmt Redispatch 2.0 eine wichtigen Rolle ein.

In der Praxis sind jedoch erhebliche Probleme aufgetreten, besonders bei der Bilanzierung im Verteilnetz. Daher musste die Bilanzierung durch die Verteilnetzbetreiber ausgesetzt werden.

Pflichten für
Anlagenbetreiber beim Redispatch 2.0

Die Marktprozesse ändern sich durch Redispatch 2.0 grundlegend. Erneuerbare-Energien-Anlagen werden nun vollumpfänglich in den Redispatch Prozess eingebunden. Gegenüber dem bisherigen Einspeisemanagement muss der Anlagenbetreiber nun mehr Entscheidungen fällen und Informationen melden.

Wir unterstützen Sie gern bei Ihren Vorbereitungen und übernehmen bei Bedarf alle Ihre zusätzlichen Prozesse.

Das müssen Anlagenbetreiber für ihre Anlagen im Rahmen von Redispatch 2.0 veranlassen

 

  • Klärung von TR- und SR-IDs (technische Ressourcen ID und steuerbare Ressourcen ID)
  • Festlegung des Einsatzverantwortlichen (EIV)
  • Bestimmung des Betreibers einer technischen Ressource (BTR)
  • Zuordnung zu einem Bilanzierungsmodell (Prognose- oder Planwertmodell)
  • Bestimmung der Abrechnungsvariante für die Ausfallarbeit
  • Die Festlegung der Abrufvariante (Duldungs- oder Aufforderungsfall)

 

Marktrollen beim Redispatch 2.0

 

Als Anlagenbetreiber können Sie alle wesentlichen Verpflichtungen im Rahmen des Redispatch 2.0 an uns abtreten. Sie können uns als Ihren Einsatzverantwortlichen (EIV) benennen und wir übernehmen für Sie auch gerne die Rolle des Betreibers der technischen Ressource (BTR).

 

 

Der Einsatzverantwortliche (EIV)

Für jeden Ihrer Solar- und Windparks müssen Sie dem Anschlussnetzbetreiber einen Einsatzverantwortlichen (EIV) nennen, der die notwendigen Datenmeldungen vornimmt.

Da diese Verpflichtung eng mit den Abläufen der Stromvermarktung verbunden ist, bietet es sich an, dass wir als Ihr Direktvermarkter die Rolle des EIV für Sie übernehmen.

Als EIV prüfen wir Ihre steuerbare Ressourcen IDs (SR-IDs), die Ihren Anlagen zugeordnet wurden, und melden Ihr Bilanzierungsmodell, Ihre Abrufvariante sowie das Abrechnungsverfahren an den Anschlussnetzbetreiber. Wir bauen die Schnittstelle zum DataProvider RAIDA/Connect+ oder zu anderen Systemen der Netzbetreiber auf und betreiben die Schnittstelle.

Zudem generieren wir unterschiedliche Daten und melden diese innerhalb vorgegebener Fristen und unter Einhaltung bestimmter Prozesse über die Datenaustauschplattform connect+.

Wir übernehmen als EIV für Sie:

  • die Übermittlung von Stammdaten,
  • die Übermittlung von Nichtbeanspruchbarkeiten,
  • die Übermittlung von Planungsdaten (im Planwertmodell) und
  • die Umsetzung der Steuerung im Aufforderungsfall.

Der Betreiber einer technischen
Ressource (BTR)

Die zweite für Anlagenbetreiber relevante Rolle ist die des Betreibers einer technischen Ressource (BTR).

Wir übernehmen als BTR für Sie:

  • die Übermittlung meteorologischer Ex-Post Daten (Spitzverfahren)
  • die Ermittlung und Abstimmung abrechnungsrelevanter Ausfallarbeit 
  • die Bereitstellung von Echtzeitdaten
  • die Abwicklung aller Marktkommunikationsprozesse über EDIFACT

 

Behalten Sie diese Daten im Überblick

Wie geht es nun mit Redispatch 2.0 weiter?

Wir erwarten, dass der Status Quo für längere Zeit bestehen bleiben wird, um alle operativen Schwierigkeiten mit Redispatch 2.0 zu beheben.

In der Zwischenzeit übernehmen wir weiterhin den bilanziellen Ausgleich für Anlagen, für die dieser aktuell noch nicht bereitgestellt wird. 

 

Wussten Sie schon?

Welches Ziel verfolgt Redispatch 2.0?

Redispatch 2.0 zielt darauf ab, die Kosten für Netzsicherheitsmaßnahmen zu reduzieren und die Planbarkeit der Maßnahmen und zugehörigen Prozesse weiter zu erhöhen. Durch die Einführung eines umfassenderen, planbasierten Prozesses soll die Netzsicherheit weiter erhöht werden. Die Einbeziehung aller steuerbaren Erzeugungsanlagen ab einer Leistung von 100 kW wird es ermöglichen, Netzengpässe zukünftig effizienter und vorausschauender über alle Netzebenen hinweg zu lösen.

Welche Erzeugungsanlagen fallen unter die Regelungen des Redispatch 2.0?
Unter Redispatch 2.0 fallen alle konventionellen Erzeugungsanlagen, KWK-Anlagen, EE-Anlagen und Speicher ab einer Leistung von 100 kW sowie Anlagen, die dauerhaft durch einen Netzbetreiber steuerbar sind.
Welche wesentlichen Aufgaben müssen Anlagenbetreiber im Redispatch 2.0 erfüllen?
Generell muss der Anlagenbetreiber Daten (Stammdaten, Planungsdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten zur Dimensionierung von Redispatch 2.0 Maßnahmen) bereitstellen sowie zu Abrechnungszwecken die abrechnungsrelevante Ausfallarbeit berechnen können. Der Anlagenbetreiber kann die Rolle des Einsatzverantwortlichen (EIV) selbst übernehmen oder wesentliche Aufgaben an einen  Dienstleister auslagern.
Wie und wann müssen die Planungsdaten an die Netzbetreiber gemeldet werden?
Die Planungsdaten müssen zwei Tage im Voraus („D-2 14:30 Uhr“) an die Netzbetreiber gemeldet werden. Einen Tag im Voraus („D-1 14:30 Uhr“) erfolgt eine Aktualisierung der Planungsdaten. Weitere Änderungen an den Planungsdaten müssen bis zur physikalischen Erbringung gemeldet werden.
Was ist ein Postverteilzentrum?
Unter dem Postverteilzentrum wird der DataProvider zur Übermittlung der Stammdaten, Planungsdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten an die Netzbetreiber verstanden.
Können dem Netzbetreiber auch Echtzeitdaten über das Postverteilzentrum zur Verfügung gestellt werden?
Nein, Echtzeitdaten werden nicht „datei-basiert“ ausgetauscht und können daher nicht über das Postverteilzentrum ausgetauscht werden.
Welche Gesetze und Regularien regeln Redispatch 2.0?
Der Gesetzgeber hat die neuen Vorgaben für das Management von Netzengpässen durch eine Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) zum 13. Mai 2019 verabschiedet. Konkret umgesetzt werden die Regeln durch weitere Festlegungen der BNetzA (Verordnungen), welche auf einem Branchenvorschlag des BDEW beruhen.
Was gilt während der Übergangslösung?

Während der Übergangslösung übernehmen die Bilanzkreisverantwortlichen weiterhin die Beschaffung der Fehlmengen in Höhe der Ausfallarbeit, die später durch die Netzbetreiber als bilanzieller Ausgleich bereitgestellt werden sollen. Rechtlich agieren die Direktvermarkter hierbei gemäß Geschäftsführung ohne Auftrag. Der bilanzielle Ausgleich für Netzsicherungsmaßnahmen ist während der Übergangslösung auf 0 MWh festgelegt. Stattdessen erhalten Bilanzkreisverantwortliche eine finanzielle Entschädigung in Form eines Mischpreises, der sich zu 72,5 % aus dem ID1 und zu 27,5 % aus dem reBAP (regelzonenübergreifender Ausgleichsenergiepreis) zusammensetzt. Die Übergangslösung wurde durch die BNetzA mit der Mitteilung Nr.9 (Az. BK6-20-059) zum Redispatch 2.0 offiziell beendet, nichtdestotrotz wird sie faktisch im Zuge der Geschäftsführung ohne Auftrag weiter praktiziert. Durch eine Änderung des EnWG soll die Umsetzung langfristig wieder gesetzeskonform stattfinden.

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Info-Broschüre

In unserem Download finden Sie viele weitere Informationen, z.B. umfangreiche Begriffsklärungen und FAQ.

Download Broschüre (Stand Juni 2021)

Energielexikon

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