Begriffe kurz erklärt
Die Direktvermarktung ist eine in Deutschland seit 2012 geförderte Form der Vermarktung grünen Stroms. Zuvor mussten Betreiber von Windkraft- oder Solaranlagen den erzeugten Strom gegen eine feste Einspeisevergütung (s. Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) an den Netzbetreiber liefern. Mit der Direktvermarktung können sie den Strom im Großhandel verkaufen.
Das Ziel der Einführung der Direktvermarktung war es, die Erneuerbaren zu stärken und unabhängig von Fördersystemen im Markt zu etablieren. Vor allem seitdem viele Anlagen aus der 20-jährigen EEG-Förderung laufen, spielt die Direktvermarktung im Strommarkt eine zentrale Rolle: Über 80 Prozent der erneuerbar produzierten Strommengen sind bereits in der Direktvermarktung.
Außerdem werden für die Direktvermarktung viele Daten erhoben, etwa die geplante Erzeugung. Dadurch verbessern sich die Prognosen für ein stabiles Stromnetz. Nicht zuletzt übernehmen Anlagenbetreiber die gleiche Verantwortung wie die Betreiber konventioneller Kraftwerke: Sie haben einen Anreiz, ihre Produktion anzupassen, indem sie ihre Anlagen abregeln oder drosseln, wenn zu viel Strom produziert wird und die Preise sinken oder gar ins Minus rutschen.
Seit dem 1. Januar 2016 müssen neue Erneuerbare-Energien-Anlagen ab einer installierten Leistung von 100 Kilowatt fernsteuerbar sein und ihren erzeugten Strom direkt vermarkten. Dies gilt nicht für Anlagen, die vor August 2014 genehmigt und in Betrieb genommen wurden. Allerdings können diese optional in die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell wechseln.
Von Direktvermarktung spricht man bei Anlagen über 100 Kilowatt Leistung, die seit 2016 fernsteuerbar sein müssen und deren Strom direkt vermarktet werden muss.
Von sonstiger Direktvermarktung spricht man bei Altanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung laufen und dann für den Weiterbetrieb in die (freiwillige) Direktvermarktung wechseln. Bis 2025 betrifft dies etwa 200.000 Anlagen.
Im Regelfall verkaufen die Betreiber Erneuerbarer-Energien-Anlagen ihren Strom nicht selbst. Hierfür haben sich Direktvermarkter etabliert, die sich mit dem Stromhandel auskennen sowie Börsenzulassungen, Bankgarantien und die dafür nötige IT-Infrastruktur haben. Direktvermarkter verkaufen den Strom und erhalten dafür die Erlöse sowie ein zusätzliches Dienstleistungsentgelt.
Für die Direktvermarktung werden viele Daten benötigt und es gilt, vorgeschriebene Prozesse und Datenformate einzuhalten – zum Beispiel für den Handel und in Zusammenarbeit mit Behörden. Dies kann ein kompetenter Vermarkter mit langjähriger Erfahrung am besten garantieren.
Der Direktvermarkter richtet die Fernsteuerbarkeit der Anlagen ein und übernimmt die Rollen „Einsatzverantwortlicher“ und „Betreiber der technischen Ressourcen“. Er sichert die Prozesse mit den Netzbetreibern ab und übernimmt die REMIT-Meldungen.
Im Handel übernimmt er die Risiken der schwankenden Strompreise und sorgt für die zuverlässige und schnelle Gutschrift der Stromerlöse. Als Sicherheit haben etablierte Direktvermarkter Verträge mit allen namhaften Banken und bieten flexible Verträge und unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten.
Ein Direktvermarkter braucht für die Bewertung und Kalkulation eines Vertrags sowie für die anschließende Vermarktung folgende Daten:
Zusätzliche Informationen wie Abschaltungen wegen Wartung, Schattenwurf, Fledermäusen, Vögeln oder Netzengpässen sind für die Kalkulation des Dienstleistungsentgelts hilfreich und reduzieren das Risiko bei der Bewertung.
Direktvermarkter müssen möglichst genau wissen, wann wie viel Strom erzeugt wird und welche Erlöse bei der Vermarktung erzielt werden können. Um die Mengen abzuschätzen, gleichen Direktvermarkter die vergangenen, realen Lastgänge mit einem idealisierten Lastgang der Turbine ab. Sie vergleichen also, wieviel ein Windpark erzeugt hat und wieviel er hätte erzeugen können. Damit erhalten sie einen Eindruck über die Performance der Anlagen. Unsicherheiten werden mit Risikoaufschlägen in der Kalkulation abgepuffert.
Ein Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, dass bescheinigt, wann und in welcher Erneuerbarer-Energien-Anlage Strom produziert wurde – er ist sozusagen die „Geburtsurkunde“ einer grünen Megawattstunde.
Während der EEG-Förderung sorgt ein Herkunftsnachweis dafür, dass die erneuerbar erzeugte und geförderte Energie nur einmal verkauft werden kann: Durch das Doppelvermarktungsverbot kann ein Anlagenbetreiber nicht gleichzeitig HKNs erzeugen und den Strom in der geförderten Direktvermarktung verkaufen, denn HKNs werden ausschließlich für nicht geförderten Strom generiert.
Wechselt eine Anlage nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung in den Weiterbetrieb – zum Beispiel in die Direktvermarktung – dann wird nicht nur der Strom gehandelt, sondern zusätzlich die Herkunftsnachweise, die die grüne Eigenschaft des eingespeisten Stroms nachweisen.
Ein Direktvermarkter kann für einen Anlagenbetreiber neben der Stromvermarktung auch das Handling der Herkunftsnachweise übernehmen.
Die Direktvermarktung basiert generell auf schwankenden Großhandelspreisen und stellt daher – auf den ersten Blick – ein Risiko für einen Anlagenbetreiber dar. Um dieses Risiko zu nehmen, wurde das Marktprämienmodell eingeführt. Es gleicht Unterschiede zwischen möglichen Erlösen aus dem Großhandel und der herkömmlichen EEG-Förderung aus.
Der anzulegende Wert dient – gemeinsam mit dem Marktwert – der Berechnung der Marktprämie. Zunächst basierte der anzulegende Wert auf dem Fördersatz nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Seit dem EEG 2017 basiert er allerdings auf Auktionsverfahren, das Anlagenbetreiber vor dem Bau der Anlagen durchlaufen müssen.
Wer Strom aus erneuerbaren Energien direkt vermarktet, verkauft ihn in den meisten Fällen über das Marktprämienmodell an der Strombörse (s. EEX). Anstelle der EEG-Förderung bekommt er den durchschnittlichen Marktwert und die Marktprämie. Wenn der aktuelle Marktwert unter dem anzulegenden Wert – also der ursprünglichen Förderhöhe – liegt, gleicht die Marktprämie die Differenz zwischen dem Marktwert und dem anzulegenden Wert aus. Wenn der durchschnittliche Marktwert über dem anzulegenden Wert liegt, ist die Marktprämie gleich null.
Die Managementprämie ist das Dienstleistungsentgelt, das der Direktvermarkter erhält. Es vergütet die Arbeit des Direktvermarkters, etwa die Einrichtung der Fernsteuerbarkeit, die Ausführung der Rollen „Einsatzverantwortlicher“ und „Betreiber der technischen Ressourcen“ sowie die REMIT-Meldungen. Außerdem deckt es Risiken ab, etwa die Bilanzausgleichskosten.