Begriffe kurz erklärt
Die Begriffe Marktprämienmodell, Marktprämie und Marktwert wurden mit der Ausgestaltung und Einführung der Direktvermarktung von Grünstrom 2012 etabliert. Die Direktvermarktung ist eine geförderte Form der Vermarktung grünen Stroms. Zuvor mussten Betreiber Erneuerbarer-Energien-Anlagen den erzeugten Strom an den Netzbetreiber liefern. Dafür haben sie eine Einspeisevergütung bekommen - die EEG-Förderung (s. Erneuerbare-Energien-Gesetz). Seit Einführung der Direktvermarktung können sie den Strom direkt im Großhandel verkaufen. Das Marktprämienmodell sorgt dafür, dass die Direktvermarktung finanziell ebenso verlässlich ist wie die herkömmliche EEG-Förderung. Die Erneuerbaren werden so immer besser in den Markt integriert.
In der Regel sind die Spotmarktpreise im Day-ahead Handel niedriger als die spezifische Förderhöhe einer Wind- oder Solaranlage. Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und der anlagenspezifischen Förderhöhe aus. Sie verhindert also finanzielle Verluste gegenüber der herkömmlichen EEG-Förderung.
Das Marktprämienmodell sichert ab, dass Solar- oder Windkraftanlagen profitabel über die Strom Direktvermarktung betrieben werden können. Die Betreiber sollen keine finanziellen Nachteile gegenüber EEG-geförderten Anlagen haben. Diese Form der Direktvermarktung nennt sich EEG-Direktvermarktung oder Direktvermarktung im Marktprämienmodell.
Anlagenbetreiber entscheiden sich entweder freiwillig dazu oder sind dazu verpflichtet: Anlagen über 100 Kilowatt Leistung müssen seit 2016 fernsteuerbar sein und sind in der sogenannten verpflichtenden Direktvermarktung.
Stromproduzenten können ihren Grünstrom auch freiwillig direkt vermarkten. Sie verkaufen ihn dann zum Marktpreis an der Börse - ohne eine Förderung wie die Einspeisevergütung oder die Marktprämie. Diese sogenannte sonstige Direktvermarktung ist besonders für Anlagen attraktiv, deren Förderung nach 20 Jahren Betriebszeit aus der EEG-Förderung laufen.
Bis 2014 wurde die Managementprämie separat aufgeführt und ausgezahlt. Diese deckt Vermarktungsrisiken ab. Heute wird die Managementprämie laut EEG in die Marktprämie eingepreist und durch den Netzbetreiber ausgezahlt.
Der Marktwert Strom bildet die durchschnittlichen Stundenpreise am Spotmarkt der EPEX Spot ab. Zusätzlich werden die Spotpreise mit energieträgerspezifischen Faktoren verrechnet. Somit spiegelt der Marktwert den Wert des eingespeisten Stroms in Abhängigkeit von seiner Technologie wider. Daher heißen die spezifischen Marktwerte auch Monatsmarktwert Solar sowie Marktwert für Wind an Land und Marktwert für Wind auf See.
Der Anzulegende Wert dient ebenfalls der Berechnung der Marktprämie. Er stellt den EEG-Fördersatz für erneuerbare Energien dar. Zunächst wurde er mit der Inbetriebnahme einer Anlage von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt. Seit dem EEG 2017 müssen Anlagenbetreiber ab einer bestimmten Anlagengröße in einem Auktionsverfahren auf die Höhe des Anzulegenden Wertes für ihre Anlage bieten.
Ein Direktvermarkter muss abschätzen, wann eine Erneuerbare-Energien-Anlage wie viele Megawattstunden einspeist und zu welchen Preisen der Strom zu den jeweiligen Zeitpunkten gehandelt wird. Daraus ergeben sich auf der einen Seite die Einnahmen. Diese müssen den Ausgaben gegenübergestellt werden: erwartete Auszahlungen an den Anlagenbetreiber, Ausfallarbeit bei marktbedingten Abregelungen, Redispatch-Maßnahmen des Netzbetreibers sowie interne Kosten der Vermarktung und des Vertriebs. Aus diesen Komponenten berechnet der Direktvermarkter sein Dienstleistungsentgelt.
Die Marktprämie wird nach der folgenden Formel ermittelt: Die Marktprämie entspricht der fixen (EEG-) Einspeisevergütung abzüglich dem Marktwert bzw. Monatsmarktwert.
Hinzu kommt bei Bestandsanlagen die Managementprämie von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für wenig volatile Erzeugungsanlagen mit Biogas und Wasserkraft sowie 0,4 Cent pro kWh für Photovoltaik und und Wind.
Die Netzbetreiber veröffentlichen Monatsmarktwerte und Jahresmarktwerte auf der gemeinsamen Plattform www.netztransparenz.de. Hier gibt es für jedermann einsehbar den Spotmarktpreis sowie den Marktwert Solar und die Marktwerte für Wind an Land und für Wind auf See.
Eine Anlage liefert Strom. Dieser wird über Bilanzkreise beim Übertragungsnetzbetreiber und Direktvermarkter geleitet und vom Direktvermarkter an der Börse gehandelt. Der Direktvermarkter überweist die Erlöse abzüglich eines Dienstleistungsentgelts an den Betreiber. Zusätzlich zahlt der Netzbetreiber die Marktpämie inklusive der eingepreisten Managementprämie an den Betreiber .
Die Markprämie wurde bisher vom Netzbetreiber ausgezahlt, um Anlagenbetreibern einen Ausgleich zur gesetzlich zugesicherten EEG-Vergütung zu bieten. Eine Prognose, wie sich die Marktwerte entwickeln, ist schwierig. Sie müssen jeden Monat neu bewertet werden. Für den Direktvermarkter birgt dies das sogenannte Marktwertrisiko: Er muss abschätzen, wie viele Einnahmen er mit der Vermarktung der Anlage erlösen kann - diesen muss er die Ausgaben und seine internen Kosten gegenüberstellen. Aus diesem Vergleich kalkuliert er für jede Anlage ein individuelles Dienstleistungsentgelt.
Beim Bau einer Windkraftanlage oder einer Photovoltaikanlage werden viele Daten ausgewertet, um die Stromproduktion möglich gut einschätzen zu können. Ebenso wird im Betrieb die tatsächliche Stromproduktion anhand von Wettervorhersagen prognostiziert. Da Sonne und Wind aber nie zu 100 Prozent vorhersagbar sind, kommt es in der Produktion zu Abweichungen. Mehr- oder Mindermengen muss der Direktvermarkter kurzfristig an der Strombörse ausgleichen.
Vom Profilrisiko spricht man, wenn sich die Marktwerte im Vergleich zur Einschätzung verändern.
Um einen Direktvermarktungsvertrag aufzusetzen und Anlagen für die Vermarktung anzumelden, benötigt ein Dienstleister folgende Daten:
Neben der Marktprämie gibt es im Bereich der erneuerbaren Energien unter anderem die herkömmliche EEG-Förderung, Investitionsförderungen, Zuschüsse für Speichertechnologien, Forschungs- und Entwicklungsförderungen sowie zinsgünstige Darlehen. Förderprogramme variieren je nach Bundesland und spezifischer Technologie.
In Deutschland wird der Begriff energieträgerspezifischer Marktwert verwendet - in Österreich heißt dieser Wert Referenzmarktwert. Auch der Begriff Referenzmarktpreis stammt aus Österreich.
Die Erneuerbaren Energien wurden in ihren Kindertagen über die EEG-Umlage von der Gesellschaft gefördert. Mittlerweile sind sie erwachsen geworden und tragen in der überwiegenden Zahl an Stunden zu einer funktionierenden Energieversorgung in Deutschland bei. Es gibt unzählige Strom Direktvermarkter in Deutschland und die Direktvermarktung Solar sowie die Direktvermarktung Wind sind etablierte Prozesse zur marktgerechten Integration der erneuerbaren Energien.
Seit 2020 - also 20 Jahre nach der Einführung des EEG - laufen immer mehr Anlagen aus der Förderung. Seitdem spielt die Direktvermarktung Strom eine immer größere Rolle: Über 80 Prozent des Wind- und Solarstroms befinden sich in der Direktvermarktung. Das Marktprämienmodell hat wesentlich zum Gelingen der Energiewende beigetragen.