Weiterentwicklung von Redispatch 2.0:
Consentec-Gutachten und BDEW-Positionspier auf einen Blick

Bei Redispatch 2.0 hakt es schon seit langem. Vor allem die Umsetzung im Verteilnetz scheitert häufig an unzureichender Steuerungstechnik und mangelhaften Daten. Ein Gutachten der Beratung Consentec und ein darauf basierendes Positionspapier des BDEW sollen nun Schwung bringen. Wir geben einen Überblick.

September 2024

Hintergrund und Kontext

Redispatch 2.0 ist eine zentrale Maßnahme zur Sicherung der Netzstabilität in Deutschland, die insbesondere durch die wachsende Einspeisung erneuerbarer Energien nötig wurde. Sie dient dazu, Netzüberlastungen zu verhindern, indem Stromerzeugungsanlagen gezielt gesteuert werden. Somit nimmt Redispatch 2.0 eine wichtigen Rolle ein, doch in der Praxis sind erhebliche Probleme aufgetreten, besonders bei der Bilanzierung im Verteilnetz. Daher musste die Bilanzierung durch die Verteilnetzbetreiber ausgesetzt werden. Weiterhin beschafft der Bilanzkreisverantwortliche (BKV) die Fehlmengen im Verteilnetz und nimmt damit eine zentrale Aufgabe zur Sicherung der Netzstabilität wahr.

Die BNetzA leitete am 07.09.2023 ein Verfahren zur Weiterentwicklung des Redispatch 2.0 ein. Um die Ursachen für das Fehlschlagen der Umsetzung des bilanziellen Ausgleichs besser zu verstehen, beauftragte sie die Beratungsgesellschaft Consentec als Sachverständigen, bevor konkrete Änderungsvorschläge konsultiert werden sollen. Dieses Consentec-Gutachten wurde nun im April 2024 veröffentlicht. Es untersucht die Gründe für die Aussetzung der Netzbetreiber-Bilanzierung und gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Systems.

Darauf aufbauend kommentierte auch der BDEW mit einem Positionspapier die Empfehlungen des Gutachtens. Er unterstützt die Vorschläge weitgehend und bringt gleichzeitig eigene Vorschläge zur Optimierung von Redispatch 2.0 ein.

 

Bisherige Probleme bei Redispatch 2.0

Der BDEW begrüßt die detaillierte Analyse von Consentec und teilt die Einschätzung, dass die Probleme bei der Netzbetreiber-Bilanzierung auf mehrere Faktoren zurückzuführen sind. Dazu gehören:

  • technische Defizite,
  • unzureichende Datenqualität und
  • strukturelle Probleme des Pauschalverfahrens.

Der BDEW unterstützt den Vorschlag, die Weiterentwicklung von Redispatch 2.0 schrittweise durchzuführen, wobei genügend Vorlaufzeiten und verpflichtende Tests eingeräumt werden sollten.

 

Empfehlungen für die Weiterentwicklung

Besonders positiv bewertet der BDEW die Empfehlung, dass Redispatch-Maßnahmen im Übertragungsnetz weiterhin durch den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bilanziert werden sollten. Für das Verteilnetz sieht das Consentec-Gutachten die Bilanzierung durch den Verteilnetzbetreiber mit dem Prognosemodell als eine langfristige Ziellösung an. Das Planwertmodell sei jedoch zu kompliziert für die Einführung im Verteilnetz.

 

Kritische Punkte und Vorschläge

Trotz der Zustimmung zum Consentec-Gutachten äußert der BDEW auch Kritik und gibt weiterführende Empfehlungen. Ein zentraler Kritikpunkt ist die unklare langfristige Perspektive des Gutachtens bezüglich der Bilanzierung im Verteilnetz. Der BDEW schlägt vor, dass nur relevante Anlagen im Verteilnetz sukzessive ins Planwertmodell überführt und dort durch den Netzbetreiber bilanziert werden sollten. Für alle weiteren Anlagen sollte die Bilanzierung langfristig durch den BKV des Lieferanten im angepassten Prognosemodell erfolgen, mit angemessener Vergütung.

Zudem fordert der BDEW klare Vorgaben für das Zielmodell der Bilanzierung im Verteilnetz durch die Bundesnetzagentur (BnetzA). Der BDEW plädiert auch für eine Überprüfung der Marktrollen, eine Verbesserung der Datenqualität und die Einführung massentauglicher Prozesse, um die Effizienz des Systems zu erhöhen.

 

Rechtssicherheit und regulatorische Anpassungen

Ein zentraler Aspekt in der Bewertung des BDEW ist die Notwendigkeit von Rechtssicherheit bei der Umsetzung von Redispatch 2.0. Diese erfordert eine Anpassungen der energiewirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des § 13a EnWG, um den BKV des Lieferanten zur Übernahme der Bilanzierungsaufgabe im Verteilnetz zu befähigen. Der BDEW sieht diese Anpassungen als notwendig an, um eine reibungslose und rechtssichere Umsetzung von Redispatch 2.0 zu gewährleisten.

 

Fazit

Das Positionspapier des BDEW zur Weiterentwicklung von Redispatch 2.0 hebt die Bedeutung einer strukturierten und schrittweisen Anpassung des Systems hervor, wie sie auch im Consentec-Gutachten empfohlen wird. Der BDEW unterstützt die Analyseergebnisse des Gutachtens weitgehend und sieht darin eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung von Redispatch 2.0. Gleichzeitig bringt der BDEW eigene Vorschläge ein, um die Bilanzierung und Praxisprozesse im Verteilnetz langfristig zu verbessern.

Durch das nun vorliegende Consentec- Gutachten und das BDEW Positionspapier sind wichtige Empfehlungen zur praxisnahen Weiterentwicklung und rechtsicheren Umsetzung gemacht worden.

Nun liegt es an der BnetzA, darauf basierend eigene Weiterentwicklungsvorschläge zu erstellen, ihre Eckpunkte für eine Anpassung der bestehenden Regelungen zum bilanziellen Ausgleich in den Verteilernetzen vorzustellen und diese öffentlich zu konsultieren.

Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Marktrollen kann Redispatch 2.0 langfristig zu einem robusten Instrument zur Sicherung der Netzstabilität heranwachsen. Wir werden uns dabei weiterhin für eine praxisnahe und rechtssichere Umsetzung einsetzen und sehen die Empfehlungen seitens Consentec und des BDEW als wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Wir sind gespannt darauf und bringen uns weiterhin aktiv in den Festlegungsprozess ein.

 

Sie haben Fragen zu Redispatch? Melden Sie sich gern bei uns!

<a class="arrow">renewables@vattenfall.de</a>

Mehr informationen und grafische Darstellung hier.

<a class="button">Zur Artikel-Übersicht</a>