Sie möchten Ihren Windpark nach dem Ablauf der EEG Förderung wirtschaftlich weiterbetreiben? Nutzen Sie die Vorteile eines starken Partners und fordern Sie über das nachstehende Kontaktformular weitere Informationen an. Gerne kontaktieren wir Sie anschließend per E-Mail und/oder telefonisch.
Für den Weiterbetrieb ist wichtig, ob ein Standsicherheitsnachweis vorliegt. Die Typenprüfung ist Grundlage für die Baugenehmigung und sieht in der Regel eine Laufzeit von 20-25 Jahren vor. Ein Weiterbetrieb ist nach den Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) möglich, muss aber anlagenspezifisch von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt und bestätigt werden.
Für die Direktvermarktung muss eine Windkraftanlage fernsteuerbar sein – das ändert sich beim Weiterbetrieb nicht. Auch wenn für eine Anlage eine Teilnahmepflicht am Einspeisemanagement/Redispatch des Netzbetreibers besteht, ändert sich dies beim Weiterbetrieb nicht.
Nach den Vorgaben der BNetzA ist eine Aufteilung zwischen Strom mit Anspruch auf Einspeisevergütung (und Ausfallvergütung) und Strom aus ausgeförderten EEG-Anlagen nicht zulässig (§ 24 Abs. 3 EEG 2021). Daher benötigen Anlagen, die in den Weiterbetrieb gehen, einen eigenen Zähler. Dies ist auch wichtig, um eine Verfälschung von Bilanzkreisen zu vermeiden.