Wofür steht EEG?

Begriffe kurz erklärt

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wurde am 1. April 2000 in Deutschland eingeführt und ersetzte das seit 1991 gültige Stromeinspeisungsgesetz. Es sollte den jungen Technologien wie Wind- und Sonnenenergie den Weg in den Markt ebnen. Die Prinzipien waren die vorrangige Einspeisung und eine garantierte Abnahme von Ökostrom sowie feste Vergütungen. Damit wurde der Grundstein zum Ausbau erneuerbarer Energien gelegt.

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das bedeutendste rechtliche Fundament zur Förderung regenerativer Energien. Es hat den Wandel, der später als Energiewende bezeichnet wurde, maßgeblich angekurbelt. 

Im Laufe der Jahre wurde das Gesetz immer wieder aktualisiert und an die neuesten Entwicklungen angepasst. Das Grundprinzip bleibt jedoch immer gleich und beruht auf der Förderung erneuerbarer Energien – insbesondere Wind und Sonne – in Form der EEG-Umlage. Diese wird auch EEG-Vergütung genannt.
 

Welche Energieträger fördert das EEG?

Das EEG fördert die Stromerzeugung aus folgenden erneuerbaren Energien (§ 3 Nr. 3 EEG):

  • Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie
  • Windenergie
  • Solare Strahlungsenergie (zum Beispiel Photovoltaik)
  • Geothermie
  • Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie
  • Grubengas
     

So funktioniert die Förderung mithilfe der EEG-Vergütung

Zur Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien wurde 2020 eine Umlage eingeführt. Demnach sind die Netzbetreiber verpflichtet, Erneuerbare-Energien-Anlagen vorrangig an ihr Netz anzuschließen sowie den erzeugten Strom abzunehmen und weiterzuleiten.


Im Detail funktioniert der Mechanismus wie folgt:

  • Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen speisen ihren Strom in das öffentliche Netz ein und erhalten dafür eine festgelegte Einspeisevergütung.
  • Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) müssen den erneuerbaren Strom vorrangig aufnehmen.
  • Die ÜNB verkaufen den Strom an der Strombörse EEX oder EPEX Spot. (Link zu EEX)
  • Wenn die Börsenpreise unter den festgelegten Vergütungssätzen liegen, wird den ÜNB der Unterschied gezahlt.
  • Diese Zahlungen werden als EEG-Umlage auf die Verbraucher umgelegt.
  • Alle Verbraucher – mit Ausnahme privilegierter Unternehmen – müssen die Umlage als Teil des Strompreises zahlen.

Die Ziele des aktuellen EEG 2023

Die aktuelle Fassung des EEG stammt aus dem Jahr 2023. Ziel des EEG 2023 ist die Umgestaltung zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Das Gesetz ist im Bereich der Energiepolitik die größte Novelle der letzten Jahrzehnte.

Die übergeordneten Ziele des EEG 2023         

  • Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 auf 80 Prozent steigen.
  • 2045 will Deutschland klimaneutral sein.

Warum wurde die EEG-Umlage abgeschafft?

Stromkundinnen und -kunden müssen seit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Diese Entscheidung war Teil eines Entlastungspaketes der Bundesregierung für Bürgerinnen und Bürger. Anstelle der Umlage trat die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt, genauer aus dem Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dies wurde im Herbst 2023 fraglich, als die Finanzierung des KTF vom Verfassungsgericht gestoppt wurde. Bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 am 2. Februar 2024 wurde jedoch beschlossen, dass die zentralen Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger – etwa die Abschaffung der EEG-Umlage – erhalten bleiben. Möglich gemacht wird dies durch Umschichtung, Einsparungen an anderer Stelle und Nutzung anderer Finanzierungswege.

                    

Die Maßnahmen des EEG 2023

  • Erneuerbare Energien bekommen Vorrang: Erneuerbare Energien liegen im überwiegenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Mit diesem Grundsatz soll sich das Ausbautempo – und damit die Planungs- und Genehmigungsverfahren – deutlich erhöhen. 
  • 80 Prozent mehr Wind- und Solarstrom bis 2030: Um dies zu erreichen, werden die Ausschreibungsmengen deutlich erhöht.  
  • Stromspeicher und Kraftwerke mit grünem Wasserstoff: Der Bund fördert die Kombination erneuerbarer Energien mit Anlagen, die Strom in Form von Wasserstoff speichern. Die Speicherung von Strom wird immer wichtiger, da die  Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien schwankt.  
  • Höhere Vergütung für Solaranlagen: Für neue Photovoltaikanlagen auf Dächern gelten höhere Vergütungssätze. Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung lassen sich künftig kombinieren.   
  • Vereinfachungen für Bürgerenergiegesellschaften: Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften werden von den Ausschreibungen ausgenommen und können dadurch einfacher umgesetzt werden.  
  • Bessere finanzielle Beteiligung der Kommunen bei Windenergie: Kommunen können sich leichter finanziell beteiligen, auch bei Windanlagen in der sonstigen Direktvermarktung.  
  • Umlagen für Strom-Eigenversorgung fallen weg: Auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen fallen keine Umlagen mehr an.

Schon gewusst?

Welche Kritik und Diskussionen gibt es zum Erneuerbare-Energien-Gesetz?

In Anbetracht des 1,5-Grad-Ziels und der anerkannten Notwendigkeit, den CO2-Ausstoß über alle Branchen hinweg zu reduzieren, wird das EEG zumeist positiv bewertet. Nicht umsonst haben etwa 65 Länder weltweit zumindest einige der Prinzipien übernommen.

Vor allem der Vorrang für erneuerbaren Energien gegenüber dem Baurecht, Denkmalschutz oder artenschutzrechtlichen Ausnahmen gilt für das Vorankommen der Energiewende als positiv. Auch die beschleunigten Genehmigungsverfahren aus dem EEG 2023 machen sich bereits bemerkbar. 

Als konkurrierende Systeme werden oft das Quotenmodell und das Ausschreibungsmodell diskutiert. Beim Quotenmodell setzt der Staat eine Quote an erneuerbaren Energien fest, die von Energieversorgern produziert werden muss. Beim Ausschreibungsmodell wird die benötigte Menge grünen Stroms ausgeschrieben. Derjenige, der den Zuschlag erhält, bekommt für die Erzeugung eine befristete Abnahmegarantie. Die Vorteile von Quoten- und Ausschreibungsmodellen sind politisch und wissenschaftlich umstritten.

Wie sieht die Zukunft des EEG aus?

Es ist umstritten, ob die Ausbauziele für die Energieversorgung der Zukunft reichen. Zudem müssen die Infrastruktur – also Transportkapazitäten, Speichermöglichkeiten und Chancen durch Flexibilisierung – rechtzeitig an die Bedingungen angepasst werden, die die volatile Erzeugung mit erneuerbaren Energieträgern wie Wind und Sonne mit sich bringt. Dies gilt vor allem in Zusammenhang mit der Annahme, dass der Strombedarf durch die Zunahme der Elektromobilität und das vermehrte Heizen mit Wärmepumpen stark ansteigen dürfte. In diesem Zusammenhang wird immer wieder diskutiert, welche Reservekapazitäten nach dem Atomausstieg und dem Kohleausstieg nötig sind und wie diese befeuert werden sollten.

Unter anderem werden Nachbesserungen bei den Regelungen zur Flächenkulisse, weitere Konkretisierungen des Planungs- und Genehmigungsrechts und eine bundesweite Vereinheitlichung des Artenschutzes erwartet.

Welche Wirkung hat das EEG?

Laut Agora Energiewende gab es 2023 mit 14,4 Gigawatt Rekordwerte beim Solarzubau, diese liegen deutlich oberhalb der Ziele für 2030. Dementgegen gab es mit 2,9 Gigawatt nur einen leichten Zubau von Windkraftanlagen. Um die gesetzlichen Ausbauziele 2030 zu erreichen, muss ab 2024 der jährliche Zubau bei Windanlagen auf durchschnittlich 7,7 Gigawatt steigen.

Neben der Energieerzeugung muss auch die Gegenseite – die privaten, gewerblichen und industriellen Energieverbraucher – betrachtet werden. Hier bedarf es staatlicher Unterstützung für klimaneutrale Heizungen, die Transformation der Industrie sowie die Strom-, Wärme- und Wasserstoffnetze der Zukunft.

Anfang März 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Einführung von Klimaschutzverträgen vorgestellt. Dieses weltweit neue Förderinstrument basiert auf Auktionen, mit denen Unternehmen ihre Umstellung zur Klimaneutralität subventionieren lassen können. Zum Zeitpunkt des Erstellens dieses Textes bleibt abzuwarten, wie sich dieses Instrument bewährt.

Wir beraten Sie gerne

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine kurze Nachricht.

Telefonnummer anzeigen
E-Mail senden
Zum Kontaktformular