Begriffe kurz erklärt
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das bedeutendste rechtliche Fundament zur Förderung regenerativer Energien. Es hat den Wandel, der später als Energiewende bezeichnet wurde, maßgeblich angekurbelt.
Im Laufe der Jahre wurde das Gesetz immer wieder aktualisiert und an die neuesten Entwicklungen angepasst. Das Grundprinzip bleibt jedoch immer gleich und beruht auf der Förderung erneuerbarer Energien – insbesondere Wind und Sonne – in Form der EEG-Umlage. Diese wird auch EEG-Vergütung genannt.
Welche Energieträger fördert das EEG?
Das EEG fördert die Stromerzeugung aus folgenden erneuerbaren Energien (§ 3 Nr. 3 EEG):
So funktioniert die Förderung mithilfe der EEG-Vergütung
Zur Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien wurde 2020 eine Umlage eingeführt. Demnach sind die Netzbetreiber verpflichtet, Erneuerbare-Energien-Anlagen vorrangig an ihr Netz anzuschließen sowie den erzeugten Strom abzunehmen und weiterzuleiten.
Im Detail funktioniert der Mechanismus wie folgt:
Die aktuelle Fassung des EEG stammt aus dem Jahr 2023. Ziel des EEG 2023 ist die Umgestaltung zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Das Gesetz ist im Bereich der Energiepolitik die größte Novelle der letzten Jahrzehnte.
Die übergeordneten Ziele des EEG 2023
Warum wurde die EEG-Umlage abgeschafft?
Stromkundinnen und -kunden müssen seit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Diese Entscheidung war Teil eines Entlastungspaketes der Bundesregierung für Bürgerinnen und Bürger. Anstelle der Umlage trat die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt, genauer aus dem Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dies wurde im Herbst 2023 fraglich, als die Finanzierung des KTF vom Verfassungsgericht gestoppt wurde. Bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 am 2. Februar 2024 wurde jedoch beschlossen, dass die zentralen Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger – etwa die Abschaffung der EEG-Umlage – erhalten bleiben. Möglich gemacht wird dies durch Umschichtung, Einsparungen an anderer Stelle und Nutzung anderer Finanzierungswege.
Die Maßnahmen des EEG 2023
In Anbetracht des 1,5-Grad-Ziels und der anerkannten Notwendigkeit, den CO2-Ausstoß über alle Branchen hinweg zu reduzieren, wird das EEG zumeist positiv bewertet. Nicht umsonst haben etwa 65 Länder weltweit zumindest einige der Prinzipien übernommen.
Vor allem der Vorrang für erneuerbaren Energien gegenüber dem Baurecht, Denkmalschutz oder artenschutzrechtlichen Ausnahmen gilt für das Vorankommen der Energiewende als positiv. Auch die beschleunigten Genehmigungsverfahren aus dem EEG 2023 machen sich bereits bemerkbar.
Als konkurrierende Systeme werden oft das Quotenmodell und das Ausschreibungsmodell diskutiert. Beim Quotenmodell setzt der Staat eine Quote an erneuerbaren Energien fest, die von Energieversorgern produziert werden muss. Beim Ausschreibungsmodell wird die benötigte Menge grünen Stroms ausgeschrieben. Derjenige, der den Zuschlag erhält, bekommt für die Erzeugung eine befristete Abnahmegarantie. Die Vorteile von Quoten- und Ausschreibungsmodellen sind politisch und wissenschaftlich umstritten.
Es ist umstritten, ob die Ausbauziele für die Energieversorgung der Zukunft reichen. Zudem müssen die Infrastruktur – also Transportkapazitäten, Speichermöglichkeiten und Chancen durch Flexibilisierung – rechtzeitig an die Bedingungen angepasst werden, die die volatile Erzeugung mit erneuerbaren Energieträgern wie Wind und Sonne mit sich bringt. Dies gilt vor allem in Zusammenhang mit der Annahme, dass der Strombedarf durch die Zunahme der Elektromobilität und das vermehrte Heizen mit Wärmepumpen stark ansteigen dürfte. In diesem Zusammenhang wird immer wieder diskutiert, welche Reservekapazitäten nach dem Atomausstieg und dem Kohleausstieg nötig sind und wie diese befeuert werden sollten.
Unter anderem werden Nachbesserungen bei den Regelungen zur Flächenkulisse, weitere Konkretisierungen des Planungs- und Genehmigungsrechts und eine bundesweite Vereinheitlichung des Artenschutzes erwartet.
Laut Agora Energiewende gab es 2023 mit 14,4 Gigawatt Rekordwerte beim Solarzubau, diese liegen deutlich oberhalb der Ziele für 2030. Dementgegen gab es mit 2,9 Gigawatt nur einen leichten Zubau von Windkraftanlagen. Um die gesetzlichen Ausbauziele 2030 zu erreichen, muss ab 2024 der jährliche Zubau bei Windanlagen auf durchschnittlich 7,7 Gigawatt steigen.
Neben der Energieerzeugung muss auch die Gegenseite – die privaten, gewerblichen und industriellen Energieverbraucher – betrachtet werden. Hier bedarf es staatlicher Unterstützung für klimaneutrale Heizungen, die Transformation der Industrie sowie die Strom-, Wärme- und Wasserstoffnetze der Zukunft.
Anfang März 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Einführung von Klimaschutzverträgen vorgestellt. Dieses weltweit neue Förderinstrument basiert auf Auktionen, mit denen Unternehmen ihre Umstellung zur Klimaneutralität subventionieren lassen können. Zum Zeitpunkt des Erstellens dieses Textes bleibt abzuwarten, wie sich dieses Instrument bewährt.