Begriffe kurz erklärt
Stromproduzenten und kommerzielle Stromabnehmer müssen die Strommenge prognostizieren, die von ihnen am Folgetag ins Netz eingespeist (also verkauft) bzw. aus dem Netz entnommen (also verbraucht) wird, damit die Netzsicherheit gewährleistet ist. Diese Prognosen werden Fahrpläne oder Profile genannt. Kommt es zu Abweichungen und damit zu einem drohenden Ungleichgewicht zwischen Einspeisung und Entnahme, so wird Regelenergie zur Verfügung gestellt. Während die Regelenergie den Stromfluss regelt, regelt die Ausgleichsenergie den Geldfluss.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.