Begriffe kurz erklärt
Die Regelenergie gewährleistet den kurzfristigen Ausgleich zwischen Stromerzeugung und Strombedarf auch unter Berücksichtigung von unvorhergesehenen Ereignissen im Stromnetz. Dazu kann die Leistung regelfähiger Kraftwerke kurzfristig auf Anforderungen von dem verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber angepasst, schnell anlaufende Kraftwerke wie Gasturbinen gestartet oder Pumpspeicherkraftwerke eingesetzt werden. Alternativ können bestimmte Stromkunden mit Laststeuerung vom Netz getrennt werden. S. a. Ausgleichsenergie.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.