Unsere Rubrik „5 Fragen...“ beleuchtet in jeder Ausgabe unseres Newsletters ein bestimmtes Thema aus Sicht unserer Kollegen. Ein ganz besonderer Einblick mit persönlicher Note also. Dieses Mal hinterfragen wir den Weiterbetrieb von Anlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung.
Bisher durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderte Anlagen fallen ab 2021 aus der Förderung. Wir rechnen mit etwa 4.500 Megawatt theoretischer Kapazität aus Windenergieanlagen.
Generell bestehen die drei Optionen Abbau, Repowering und Weiterbetrieb. Nach unseren Schätzungen muss etwa ein Drittel der Altanlagen abgebaut werden, zum Beispiel wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit oder technischer Mängel. Für die deutschen Klimaziele wäre das fatal, da derzeit so wenig Anlagen errichtet werden, dass diese den Wegfall nicht kompensieren würden. Ein weiteres Drittel an Anlagen ist nach unseren Erhebungen repowering-fähig. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine neue BImSch-Genehmigung – doch die viele Anlagen liegen in Gebieten, für die heute keine Genehmigung mehr vorliegt. Für den Weiterbetrieb sind Standsicherheitsnachweis-Gutachten und natürlich wirtschaftliche Faktoren entscheidend.
Zunächst einmal sollten Anlagenbetreiber sich um ein Gutachten zur Standsicherheit bemühen. Wir raten, dies frühzeitig zu tun, denn die Bearbeitungszeit für die Gutachter wird gegen Mitte des Jahres vermutlich steigen. Außerdem müssen Betreiber ihren Pachtvertrag und auch Serviceverträge, etwa für die Wartung, neu verhandeln und abschließen. Darüber hinaus benötigen sie ein Angebot zum Weiterbetrieb – also zur Höhe der Vergütung – um bewerten zu können, ob sich die Anlage oder der Windpark auch ohne Förderung wirtschaftlich weiterbetreiben lassen.
Wir können Betreibern Ihren Wünschen entsprechend individuelle Angebote unterbreiten, zum Beispiel mit Fixpreis oder als Spotpreismodell. Anhand der Lastgänge der letzten drei Jahre und einiger Stammdaten der Windparks, wie geografische Informationen, Anlagentyp und Nabenhöhe, kalkulieren wir die Vergütung mit einer Laufzeit von ein bis fünf Jahren. Auch die Vermittlung von Strommarktwissen und deren Marktmechanismen gehört bei uns dazu – so können unsere Kunden zum Beispiel unterschiedliche Marktberichte bekommen und an unserer Veranstaltungsreihe „Energieforum“ teilnehmen.
Bei Vattenfall möchten wir innerhalb einer Generation ein fossilfreies Leben ermöglichen. Somit liegt es auf der Hand, dass der Abbau aus unserer Sicht die schlechteste aller Alternativen ist und nur dann gewählt werden sollte, wenn die Anlage aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht wirklich nicht weiterbetrieben werden kann. Das Repowering wird derzeit aufgrund der bestehenden Gesetzeslage und Unsicherheiten um die 1.000-Meter-Regelung erschwert. Durch den Weiterbetrieb jedoch wird ein Nettoabbau verhindert – so können wir gemeinsam mit unseren Kunden einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten.
Sie haben Fragen zum Weiterbetrieb Ihrer Anlagen? Sprechen Sie uns gern an!
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