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5 Fragen… zu REMIT

Unsere Rubrik „5 Fragen...“ beleuchtet in jeder Ausgabe unseres Newsletters ein bestimmtes Thema aus Sicht unserer Kollegen. Dieses Mal lassen wir uns REMIT erklären, die europäische Verordnung für mehr Transparenz im Energiegroßhandel.

April 2020

 

1. Was ist REMIT?

REMIT steht für „Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency“ und bezeichnet die EU Verordnung Nr. 1227/2011 vom 28. Dezember 2011. Die Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts hat das Ziel, Insider-Handel und Marktmanipulation zu bekämpfen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zuständige Behörde zur Umsetzung der REMIT-Verordnung.


2. Was ist ACER und welche Bedeutung hat ACER im Kontext von REMIT?

So, wie die Bundesnetzagentur die Durchsetzung von REMIT in Deutschland überwacht, tut ACER dies auf europäischer Ebene. ACER steht für „European Agency for the Cooperation of Energy Regulators“ und ist – sozusagen – die europäische Kooperationsstelle der einzelnen nationalen Regulierer. Mit Inkrafttreten von REMIT hat ACER zusätzliche Kompetenzen zur Überwachung des Energiegroßhandels erhalten: Die Agentur überwacht den Handel, um Insider-Handel und Marktmanipulation zu verhindern und aufzudecken. Dazu erhebt ACER Transaktions- und Fundamentaldaten und stellt diese auch den nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt ACER die Koordination bei grenzüberschreitenden Verdachtsfällen.


3. Welche Daten sind nach REMIT wie zu melden?

Gemäß Art. 8 Abs. 1 und Abs. 5 müssen Energiehändler alle Transaktionen einschließlich Aufträgen mit Großhandelsprodukten an ACER melden. Dazu gehören die Kapazität und Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und zur Speicherung, zum Verbrauch und zur Übertragung oder Fernleitung von Strom und Erdgas sowie Daten über die Kapazität und Nutzung von Flüssiggasanlagen. Zusätzlich sind auch geplante und ungeplante Nichtverfügbarkeiten von Anlagen zu melden. Bestimmte Verträge sind nur auf Anforderung von ACER zu melden, hierzu zählen Stromlieferverträge unterhalb der 10-Megawatt- Schwelle, Gaslieferverträge unterhalb der 20-Megawatt- Grenze sowie Regelenergieleistungen. Auch Transportverträge sind meldepflichtig; reine Netzanschluss- und Netznutzungsverträge hingegen nicht.


4. Welche Vorteile bietet REMIT für den Energiegroßhandel?

Ganz klar: REMIT stärkt die Integrität und erhöht die Transparenz des Großhandels und sorgt dafür, dass alle Handelsteilnehmer die gleichen Chancen haben. Vor der REMIT-Einführung galten für die Märkte in der EU sehr unterschiedliche Regeln – und diese wurden auf sehr unterschiedliche Weise überwacht. Die Verpflichtung, Insider-Informationen zu veröffentlichen, führt zu einer einheitlichen Informationsgrundlage aller Marktteilnehmer und sorgt dafür, dass Angebot und Nachfrage für alle Teilnehmer gleichermaßen transparent sind.


5. Welche Funktion übernimmt Vattenfall?

Bei Vattenfall unterstützen wir generell Transparenz und Regulierung – so natürlich auch REMIT. Übrigens sind wir aus den skandinavischen Märkten schon lange ein hohes Maß an Transparenz gewohnt – so war es dort zum Beispiel schon vor der Einführung der REMIT üblich, Kraftwerksdaten tagesaktuell zu veröffentlichen und Revisionen langfristig anzukündigen. Aber auch rein operativ unterstützen wir REMIT und übernehmen zum Beispiel die Meldung der unter REMIT fallenden Transaktionen für unsere Trading-Kunden – egal, ob diese unseren klassischen Marktzugang oder eines unserer webbasierten Marktzugangs-Tools nutzen. Unsere Kunden müssen uns hierzu lediglich den ACER Code sowie alle notwendigen Daten zur Verfügung stellen.


Sie haben Fragen zu REMIT? Sprechen Sie uns gern an!

<a class="arrow">renewables@vattenfall.de</a>


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