Begriffe kurz erklärt
Der Intraday-Handel erlaubt die sehr kurzfristige Korrektur von Fehlmengen und Überschüssen zur Vermeidung von Ausgleichsenergiekosten. Er ist unterteilt in den Auktionshandel und den kontinuierlichen Handel. Im Auktionshandel werden 15-Minuten-Kontrakte für den Folgetag bis zur Gate Closure um 15 Uhr gehandelt. Der kontinuierliche Handel kommt dem Lieferzeitpunkt am nächsten: Er öffnet um 16 Uhr, also eine Stunde nach Schließung des Intraday-Auktionshandels. Ab diesem Zeitpunkt kann kontinuierlich mit Stunden-, Halbstunden- und Viertelstunden sowie Blockprodukten gehandelt werden. Im Gegensatz zur Auktion kommt im kontinuierlichen Handel ein Geschäft immer dann zustande, wenn ein Kaufangebot mindestens so hoch ist wie ein an der Börse vorliegendes Verkaufangebot bzw. ein Verkaufangebot nicht höher ist als ein vorliegendes Kaufangebot.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.