Begriffe kurz erklärt
Um die Netzstabilität zu gewährleisten, muss jeder Stromproduzent und jeder kommerzielle Stromabnehmer (z.B. Energieversorger oder Industrieunternehmen) die Strommenge prognostizieren, die von ihm am Folgetag ins Netz eingespeist bzw. aus dem Netz entnommen wird. Diese Prognosen in stündlicher Auflösung, auch „Fahrpläne“ oder „Profile“ genannt, müssen einen Tag vor Lieferung und Abnahme beim Übertragungsnetzbetreiber eingereicht werden.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.