Begriffe kurz erklärt
Einspeisemanagement, abgekürzt auch Eisman oder Einsman, bedeutet, dass ein Netzbetreiber die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien abregelt. Diese Zwangsabregelung wird notwendig, wenn einzelne Abschnitte eines Verteil- oder Übertragungsnetzes überlastet sind und ein Engpass die Versorgungssicherheit bedroht. Konkret bedeutet dies, dass z.B. Windkraftanlagen aus dem Wind gedreht oder Wechselrichter bei Solaranlagen ausgeschaltet werden. Die abgeregelte Energie wird als Ausfallarbeit bezeichnet.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.