Begriffe kurz erklärt
Der Day-Ahead-Markt bezeichnet den Handel von Strom für den folgenden Tag, der zum Beispiel an der EPEX Spot in Paris, dem Spotmarkt der European Power Exchange, an der Energy Exchange Austria in Wien oder im Over-the-Counter-Handel stattfindet. Stellenweise wird auch der Begriff Auktionsmarkt verwendet.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.