Begriffe kurz erklärt
Corporate Power Purchase Agreement.
Bei einem Power Purchase Agreement (PPA) handelt es sich um einen bilateralen langfristigen Stromliefervertrag, der zwischen einem Verkäufer (Anlagenbetreiber) und einem Käufer (ein Stromabnehmer wie ein Energieversorger oder industrieller Großverbraucher) geschlossen wird. Der Vertrag regelt die Lieferung einer Strommenge zu einem festgelegten Preis oder einem gleichwertigen finanziellen Ausgleich. Den Begriff Corporate Power Purchase Agreement verwendet man, wenn der Käufer ein Unternehmen ist.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.