Begriffe kurz erklärt
Das Planwertmodell ist ein Begriff aus dem Redispatch 2.0. Dabei werden Erneuerbare-Energien-Anlagen genauso behandelt wie konventionelle Kraftwerke, wodurch für sie das bisherige Einspeisemanagement entfällt. Das Grundprinzip ist dabei, dass jede Anlage so gestellt werden soll, als hätte die Redispatch-Maßnahme nicht stattgefunden. Es soll also weder ein (finanzieller) Vor- noch ein Nachteil entstehen. Jede Anlage muss entweder nach dem Planwert- oder nach dem Prognosemodell betrieben werden. Im Planwertmodel erhält der Netzbetreiber die Prognose für die Anlage vom Betreiber oder vom Direktvermarkter. Im Prognosemodell erstellt der Netzbetreiber die Prognose für die jeweilige Anlage selbst. S.a. unser Artikel zum Redispatch 2.0.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.