Unsere Rubrik „5 Fragen...“ beleuchtet in jeder Ausgabe unseres Newsletters ein bestimmtes Thema aus Sicht unserer Kollegen. Dieses Mal lassen wir uns erklären, wie Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig in den Redispatch 2.0 einbezogen werden.
Zentral beim Redispatch 2.0 ist, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen zukünftig genauso behandelt werden sollen wie konventionelle Kraftwerke, wodurch für sie das bisherige Einspeisemanagement entfällt. Das Grundprinzip ist dabei, dass jede Anlage so gestellt werden soll, als hätte die Redispatch-Maßnahme nicht stattgefunden. Es soll also weder ein (finanzieller) Vor- noch ein Nachteil entstehen. Jede Anlage muss entweder nach dem Planwert- oder nach dem Prognosemodell betrieben werden. Im Planwertmodel erhält der Netzbetreiber die Prognose für die Anlage vom Betreiber oder vom Direktvermarkter. Im Prognosemodell erstellt der Netzbetreiber die Prognose für die jeweilige Anlage selbst.
Für Betreiber ändert sich gar nicht so viel. Die Rechnung bei Abregelung – also bisher Einspeisemanagement – teilt sich zukünftig auf den Netzbetreiber und den Direktvermarkter auf. Der Betreiber muss mehr standardisierte Daten an den Netzbetreiber übermitteln und trägt mehr Verantwortung, die aber zu großen Teilen auf die Direktvermarkter übertragen werden kann. Die Netzbetreiber geben also einen Teil ihrer bisherigen Verantwortung an den Betreiber oder den Direktvermarkter ab, je nachdem, wer als Einsatzverantwortlicher benannt worden ist.
Die Netzbetreiber erhalten mehr Prozesssicherheit und -qualität, indem die Datenübermittlung verbessert und ein Einsatzverantwortlicher je Anlage eingebunden wird. Anlagenbetreiber können einmal im Jahr zwischen Prognose- und Planwertmodell wechseln. Das Prognosemodell ähnelt dem jetzigen Einspeisemanagement sehr stark und wird der Standard für die kleineren Anlagen sein. Das Planwertmodell wird der Standard für Offshore-Parks werden.
Das bleibt noch abzuwarten, denn der Redispatch 2.0 befindet sich noch in der Konsultation und es sind noch nicht alle Details geklärt, die aber durchaus wichtige Effekte haben können. Bisher wird erwartet, dass sich für kleinere Onshore-Wind- und PV-Anlagen am Ablauf nichts ändert, nur große (Offshore-)Windparks bzw. deren Einsatzverantwortliche werden zukünftig voraussichtlich die Redispatch-Anforderungen des Netzbetreibers teilweise selbstständig umsetzen. Welchen Einfluss die Einführung von Redispatch 2.0 auf die Attraktivität von Standorten und deren Parks haben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Für uns bedeutet Redispatch 2.0 vor allem, den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur sicherzustellen und die Änderungen und deren Auswirkungen rechtzeitig und vollständig in unseren Direktvermarktungsverträgen zu berücksichtigen. Wir beschäftigen uns deshalb täglich mit dem Thema und diskutieren unsere Erkenntnisse mit Kollegen aus unterschiedlichen Bereichen und mit unterschiedlicher Expertise, damit uns kein Aspekt verborgen bleibt. Wir sind dabei aus zwei Gründen in einer sehr komfortablen Lage: Erstens verfügen wir durch unsere konventionellen Kraftwerke schon über sehr viel Know-how im Dispatch und können bestehende Prozesse auf die neuen Gegebenheiten übertragen. Und zweitens können wir mit unseren Offshore-Windparks alle möglichen Szenarien der verschiedenen Modelle im Redispatch an praktischen Beispielen durchspielen.
Sie haben Fragen zum Redispatch 2.0? Sprechen uns gern an!
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