Begriffe kurz erklärt
Eine Messlokation (Messstelle) ist ein Ort, an dem Energie (Strom oder Gas) gemessen wird. Er umfasst die technischen Einrichtungen zur Ermittlung und Übertragung von Messwerten. Die Messlokation wird durch eine 33-stellige Zählpunktbezeichnung eindeutig identifiziert. Die ermittelten Messwerte sind die Grundlage für die Berechnung der verbrauchten oder erzeugten Energie.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.