Begriffe kurz erklärt
Zählpunkt ist die Bezeichnung für den Punkt, an dem Versorgungsleistungen wie Strom, Gas, Wärme oder Wasser an Verbraucher geleistet werden. Dem Zählpunkt wird eine eindeutige Bezeichnung, die Zählpunktbezeichnung, zugeordnet. Ein Zählpunkt kann ein Stromzähler eines Hauses sein oder auch mehrere Messstellen, die zu einem virtuellen Zählpunkt zusammengefasst werden, etwa bei einem Unternehmen mit mehreren Übergabestellen.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.