Sie betreiben eine Windkraftanlage oder einen Windpark? Ihre Anlagen laufen Ende 2020 aus der EEG-Förderung? Dann ist es am besten, wenn Sie schon jetzt anfangen, sich über die Zukunft Ihrer Anlagen Gedanken zu machen. Grundsätzlich stehen drei Optionen zur Wahl: Abbau, Repowering oder Weiterbetrieb.
Nach unseren Schätzungen muss etwa ein Drittel der Altanlagen abgebaut werden, zum Beispiel wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit oder technischer Mängel. Ein vielfacher Abbau von Anlagen ist aus unserer Sicht jedoch klimapolitisch kontraproduktiv und sollte – wann immer wirtschaftlich und technisch möglich – verhindert werden. Da dieser kaum durch ausreichend Zubau kompensiert werden kann, wäre das deutsche Klima- und Erneuerbaren-Ziel für 2030 kaum realisierbar. Daher sollten die Möglichkeiten Repowering und Weiterbetrieb im Fokus stehen.
Auch für das Repowering gehen unsere Schätzungen davon aus, dass etwa ein Drittel aller Anlagen repowering-fähig ist. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine neue BImSch-Genehmigung – doch viele Anlagen liegen in Gebieten, für die heute keine Genehmigung mehr vorliegt.
Für den Weiterbetrieb sind Gutachten nötig, unter anderem der Standsicherheitsnachweis sowie eine technische Bewertung der Lasten und der Stabilität der Anlage. Wirtschaftlich müssen sich Betreiber die Frage stellen, ob sich der Weiterbetrieb lohnt, und dafür mehrere Faktoren bewerten: auf der Kostenseite stehen Ausgaben für Genehmigungen, Gutachten, Pachten, Wartungsverträge oder Betriebsführung. Diese sind teilweise beeinflussbar und müssen neu verhandelt und an die neue Marktsituation angepasst werden, etwa bei EEG-Festvergütung zu Marktpreisen. Darüber hinaus ist auch die Erlösseite wichtig. Um diese einschätzen zu können, bedarf es guter Prognosen für die Preisentwicklung im Spot- und Terminmarkt. Diese Entwicklung wird von Experten unterschiedlich eingeschätzt – auch im Hinblick auf politische und regulatorische Einflüsse wie das Klimapaket der Bundesregierung oder den Kohleausstieg.
Unsere erfahrenen Analyse-Teams in den Trading Floors in Hamburg und Stockholm sehen die Reduzierung von konventionellen Kraftwerkskapazitäten als wichtigen Einflussfaktor für die Entwicklung des Spotmarkts – in den nächsten fünf Jahren gehen mehr als 15 Gigawatt Kohle-, Braunkohle- und Kernkraft-Kapazitäten aus dem Markt. Trotz des Ausbaus von Wind- und Solarkraft gehen wir daher, ähnlich wie der Markt, im Zeitraum bis 2023 von stabilen bis leicht ansteigenden Preisen aus. Allerdings zeigen uns unsere Analysen auch, dass mit dem wachsenden Erneuerbaren-Ausbau auch die Variabilität des Wetters eine immer wichtigere Rolle spielt. So kann das unterschiedliche Aufkommen von Wind und Sonne durchaus einen Unterschied von fünf Euro und mehr auf den jährlichen Baseload-Preis haben – Tendenz steigend. Dies bietet Chancen, aber auch Risiken, die es gilt abzuwägen und geeignet abzusichern.
Vertragsseitig bieten wir Anlagenbetreibern, Projektentwicklern und Betriebsführern unterschiedlichste Varianten für ihren Weiterbetrieb – je nachdem, wie langfristig sie abschließen wollen und wie viel Sicherheit sie sich wünschen. Bei Verträgen mit einem Fixpreis für eine Laufzeit von zum Beispiel ein bis drei Jahren übernehmen wir alle Risiken des Terminmarkts. Unsere Kunden können den Preisfindungstag, an dem die Menge fixiert wird, selbst festlegen, und beeinflussen somit ihre Vergütungshöhe bei bereits vertraglich festgelegten Parametern. Wer risikoaffiner ist, auf steigende Strompreise am Spotmarkt setzt und von diesen profitieren möchte, bekommt ebenfalls das passende Angebot. Auch eine Kombination beider Optionen ist möglich.
Beim derzeitigen Strompreisniveau wird es auch Anlagen geben, die knapp an der wirtschaftlichen Grenze liegen, an der sich ein Weiterbetrieb finanziell lohnt. Um eine belastbare Aussage für Ihren Windpark treffen zu können, übersenden Sie uns gern den Lastgang der letzten drei Jahre und einige Stammdaten – etwa geografische Informationen, den Anlagentyp und die Nabenhöhe – dann berechnen wir ein individuelles Weiterbetriebsangebot.
Sie haben Fragen zum Weiterbetrieb Ihrer Anlagen? Sprechen uns gern an!
BImSchG
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) heißt in Langform Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Als wichtiger Teil des Umweltrechts regelt das Immissionsschutzrecht den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Wasser, Atmosphäre und Kulturgütern vor Immissionen und Emissionen. Zur Errichtung eines Windrads oder Windparks ist eine Genehmigung nach BImSchG erforderlich.
Repowering
Von Repowering spricht man, wenn eine alte Anlage am gleichen Standort durch eine neue Anlage ersetzt werden kann. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass alle nötigen Genehmigungen erneut erteilt werden.