In maximal 14 Prozent aller 15-Minuten-Zeiträume greifen wir in die Steuerung eines Windparks ein und regeln diesen aus ökonomischen Gründen ab. Warum dies nötig ist, wird häufig missverstanden – wir erklären es.
Einen Windpark zu betreiben hat ökologische Gründe. Aber Hand aufs Herz: Alle Beteiligten haben auch ökonomische Erwartungen – vom Landwirt, dem das Feld gehört, über den Anlagenhersteller, den Projektierer und den Betreiber bis hin zum Direktvermarkter. All diese Interessen in Einklang zu bringen und ökologisch wie auch ökonomisch das Beste herauszuholen, ist nicht immer einfach.
In der derzeitigen Situation mit sehr hohen Preisen im Stromhandel und sehr hoher Volatilität müssen wir als Direktvermarkter häufiger in die Steuerung eingreifen. Da die Gründe für das Eingreifen nicht immer leicht zu verstehen sind, möchten wir sie erläutern:
Bei der Direktvermarktung bekommt der EEG-Anlagenbetreiber den Marktwert vom Direktvermarkter und die Marktprämie vom Netzbetreiber. Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem gewichteten Strom-Großhandelspreis und der anlagenspezifischen Förderhöhe aus.
Bei bestimmten Preiskonstellationen kann es vorkommen, dass der Direktvermarkter einen Verlust machen würde, wenn er den produzierten Strom an die Börse bringen und den Marktwert auszahlen würde. Für die Ausfallarbeit zahlen wir dem Betreiber den anzulegenden Wert abzüglich unseres Dienstleistungsentgelts und einer eventuellen Zusatzvergütung. Dennoch werden wir oft gefragt, ob wir die Anlagen nicht weiterlaufen lassen können, da die Betreiber befürchten, durch die Abschaltung Verluste zu erleiden. Auf den ersten Blick ist dies auch der Fall – allerdings müssten Direktvermarkter wie wir viel höhere Dienstleistungsentgelte nehmen, wenn wir die Risiken voll übernehmen würden. In der Folge wäre die Direktvermarktung für die Anlagenbetreiber deutlich unwirtschaftlicher.
Ein Beispiel: Der Referenzmarktwert für Wind-Onshore betrug im Mai 2022 197,66 Euro/MWh; für die einfachere Rechnung nehmen wir 200 Euro/MWh an. Lag der Spotpreis bei 50 Euro/MWh, so hätten wir 50 Euro Erlös abzüglich 200 Euro Auszahlung und erwirtschaften 150 Euro Verlust. Bei Abregelung und Auszahlung des Anzulegenden Werts von Beispielsweise 90 Euro/MWh reduziert sich der Verlust von -150 auf -90 Euro/MWh. Der vermiedene Verlust von 60 Euro führt dazu, dass das Dienstleistungsentgelt nicht angehoben werden muss.
Durch die hohen Marktpreise sind ein überproportionaler Anstieg der Ausgleichsenergiepreise und extremere Volatilität zu beobachten – dadurch sind auch die Risiken für Direktvermarkter deutlich gestiegen. Durch die Steuerung halten wir das Dienstleistungsentgelt auf einem fairen Niveau. Denn: Reduzierte Ausgleichsenergiekosten werden im Entgelt eingepreist. Dadurch erhalten Anlagenbetreiber höhere Auszahlungen für jede erzeugte MWh – und folglich raten wir unseren Kunden, die Steuerungsmöglichkeiten der Anlagen nicht einschränken zu lassen.
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