Auf die Novelle des Klimaschutzgesetzes – und damit auch des Solarpakets I – mussten alle Akteure der Energiewirtschaft seit vergangenem Spätsommer warten. Vor allem der sogenannte Resilienzbonus für heimische Solarindustrie war zum Zankapfel geworden. Am 26. April 2024 war es endlich soweit – wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen.
Mai 2024
Solarpaket I – Hintergrund und Ziel
Zur Umsetzung der Photovoltaik-Strategie [1] des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurde im Sommer letzten Jahres das Solarpaket I [2] geschnürt, welches einen beschleunigten Ausbau von Photovoltaik und den Abbau von bürokratischen Hürden zum Ziel hat. Nur wenige Regelungen daraus wurden im Dezember 2023 beschlossen, so dass sich die Verabschiedung des Gesetzes wegen einer Debatte über den Resilienzbonus (s.u.) für die heimische Solarindustrie verzögerte.
Damit das Ausbauziel von 215 GWp [3] im Jahr 2030 (82 GWp installierte Leistung Stand 12/2023) erreicht werden kann, einigten sich die Fraktionen der Ampelkoalitionen in ihrer Sitzung vom 15.04.2024 auf folgende Eckpunkte zum Solarpaket [4]:
Kein Resilienzbonus
Balkonkraftwerke
Netzanschluss
Gebäudeversorgung mit PV-Strom für Mehrfamilienhäuser
Höhere gesetzliche Vergütung
Direktvermarktung
Dachanlagen
Freiflächenanlagen
Speicher
Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) – Hintergrund und Ziel
Die Fraktionseinigung im Solarpaket setzte Zugeständnisse für die durchaus umstrittene Novelle des Klimaschutzgesetzes voraus. [5]
Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich die gesetzlichen Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, galt bisher, dass die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen müssen (§ 8 Abs.1 KSG). Vor diesem Hintergrund war die Debatte um Fahrverbote von Verkehrsminister Wissing zu verstehen, da u.a. der Verkehrssektor seine Minderungsziele mehrfach verfehlt hat.
Laut neuem Klimaschutzgesetz gilt künftig:
Demnach soll künftig eine zukunftsgewandte, mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend für weitere Maßnahmen sein. Statt wie bislang vergangene Zielverfehlungen in den Blick zu nehmen, soll mit dem nun verstärkten Fokus auf zukünftige Emissionen besser als bisher überprüft werden können, ob Deutschland auf dem richtigen Weg ist – oder ob Maßnahmen nachgeschärft werden müssen.
Von Kritikern wird bezweifelt, ob die Ziele angesichts einer zu befürchtenden Abnahme an Transparenz und durch die Aufweichung der Verantwortlichkeiten zukünftig besser eingehalten werden können.
Das Solarpaket wurde am 26.04. vom Bundestag verabschiedet und am gleichen Tag in der Plenarsitzung des Bundesrats beschlossen.
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[1] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/photovoltaik-stategie-2023.html
[2] „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“, https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008657.pdf
[3] § 4 Nr. 3d EEG 2023
[4] https://www.bundestag.de/resource/blob/999260/96eed847b449993dba78f63b2927a22b/Aenderungsantrag_Koalitionsfraktionen.pdf
[5] https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008290.pdf