Ein Industriegebäude am Rand des Ufers. Am Horizont mehrere Windräder im Wasser sowie ein Windrad an Land.

Kunden fragen – wir antworten:
REMIT in der Umsetzung

In unserem April-Newsletter haben wir bereits über die REMIT-Verordnung berichtet. Doch was bedeutet REMIT wirklich für Betreiber Erneuerbarer-Energien-Anlagen? Was müssen diese in ihrer täglichen Arbeit beachten? Dem gehen wir dieses Mal auf den Grund.

Oktober 2020

 

Was ist REMIT?

REMIT steht für „Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency“ – in Deutschland umgesetzt in der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts. Sie hat das Ziel, Insider-Handel und Marktmanipulation zu bekämpfen. Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Behörde zur Umsetzung der Verordnung; auf europäischer Ebene ist die europäische Kooperationsstelle der Regulierungsbehörden, ACER, zuständig.

 

Welche Daten muss ich melden?

Alle Transaktionen einschließlich Aufträgen mit Großhandelsprodukten müssen gemeldet werden. Dazu gehören unter anderem die Kapazität und Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und zur Speicherung, zum Verbrauch und zur Übertragung oder Fernleitung von Strom und Erdgas sowie Daten über die Kapazität und Nutzung von Flüssiggasanlagen.

 

Welche weiteren Informationen muss ich veröffentlichen?

Zusätzlich sind Insider-Informationen zu veröffentlichen. Dies sind nicht öffentlich bekannte, präzise Informationen, die direkt oder indirekt Handelsprodukte betreffen und deren Preise beeinflussen würden, wenn sie öffentlich bekannt wären. Insider-Informationen können geplante und ungeplante Nichtverfügbarkeiten von Erzeugungsanlagen sein. Dabei geht es darum, allen Marktteilnehmern weitgehend die gleichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Insider-Informationen sollen auf sogenannten „Inside Information Platforms“ veröffentlicht werden. Eine solche betreibt unter anderem die EEX mit ihrer Transparency Plattform.

 

Mein Park hat 4 MW und liegt mit mehreren anderen Parks an einem Netzverknüpfungspunkt (NVP). Bin ich meldepflichtig? Oder wird gesammelt für den NVP gemeldet?

Einzelanlagen und Windparks mit höchstens 10 MW installierter Leistung sind grundsätzlich nicht registrierungs- und meldepflichtig. Hierzu gelten jedoch auch Ausnahmen. Zum Beispiel, dass sich ein Marktteilnehmer bei der BNetzA registrieren und sämtliche Transaktionen an ACER melden muss, wenn mehrere Anlagen eines Unternehmens im Rahmen eines gemeinsamen Vertrages vermarktet werden und die 10-MW-Grenze überschreiten.

 

Wie erfolgen die Meldungen durch Vattenfall? Bekomme ich ein Reporting oder Kopien der Meldungen?

Vattenfall meldet, sofern für den Windpark gesetzlich vorgeschrieben und im Direktvermarktungsvertrag vereinbart, mittels EFETnet Transaktionsdaten für die Betreiber an ARIS/ACER. Der Betreiber erhält Zugang zu den gemeldeten Transaktionsdaten, denn er ist verpflichtet, diese zu prüfen.

 

In welchem Zeitraum müssen die Meldungen erfolgen und wo steht das in der Verordnung?

Standardverträge über die Versorgung mit Strom oder Erdgas haben eine Meldefrist von einem Arbeitstag. Andere Verträge, zum Beispiel Nicht-Standardverträge über die Versorgung mit Strom oder Erdgas haben eine Meldefrist von einem Monat. Zu finden sind die Fristen in der REMIT Durchführungsverordnung in Art. 7.

Wir senden alle drei Monate Berichte unserer gemeldeten Transaktionsdaten mittels EFETnet an ARIS/ACER. Ein Betreiber muss jedoch angemessene Maßnahmen ergreifen, um sich über die Vollständigkeit, Korrektheit und rechtzeitige Einreichung der Daten, die er über Dritte einreicht, zu vergewissern.

 

Was passiert, wenn die Meldungen falsch sind? Wer trägt das Risiko dafür?

Aus regulatorischer Sicht ist zunächst jeder Marktteilnehmer für ein ordnungsgemäßes Melden der Transaktionen verantwortlich. Soweit die Meldung delegiert wird, ist der delegierende Marktteilnehmer nach Art. 11 der REMIT Durchführungsverordnung angehalten, angemessene Maßnahmen ergreifen, um sich über die Vollständigkeit, Korrektheit und rechtzeitige Einreichung der Daten, die er über Dritte einreicht, zu vergewissern. Darüber hinaus ist der Delegierende vertraglich verpflichtet, der anderen Partei die notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen, soweit diese nicht bereits ohnehin dort vorhanden sind.

 

Welche neuen Pflichten zur Veröffentlichung gibt es? Über welche Plattform muss jetzt veröffentlicht werden, da die eigene Homepage nicht mehr erlaubt ist?

Schon immer sollten die Veröffentlichungen grundsätzlich auf eine Art und Weise erfolgen, die eine bestmögliche Verbreitung der Informationen über einen einfachen und diskriminierungsfreien Zugang sicherstellt. Zukünftig sehen ACER und die BNetzA Veröffentlichung nur noch dann als effektiv an, wenn sie über eine „Inside Information Platform“ erfolgt. ACER hat auf seinem REMIT-Portal Plattformen aufgelistet, die als geeignet bewertet wurden, darunter etwa die EEX Transparency Plattform, Nord Pool Spot und die RTE-UFE Transparency Initiative.

 

Wo ist die Grenze mit 100 MW für Fundamentaldaten festgelegt?

Es gibt dafür keine bindende, gesetzliche Grundlage. Informationen werden als veröffentlichungspflichtig erachtet, wenn sie unter anderem eine Auswirkung auf die Preise haben. Dies ist im Einzelfall festzustellen. Häufig wird in Anlehnung an die Transparenzverordnung eine 100-MW-Grenze angewendet. Viele Anlagen bzw. Parks sind deutlich kleiner und haben zum Beispiel 10-20 MW Leistung.

 

Warum veröffentlicht Vattenfall keine Fundamentaldaten für Dritte, wo liegt das Risiko?

Vattenfall bietet keine Veröffentlichung von Fundamentaldaten wie Verfügbarkeiten für externe Dritte an. Sofern wir als Handelshaus zuerst Kenntnis von Nichtverfügbarkeiten vor einer Veröffentlichung hätten, kämen wir in die Gefahr eines Insiderhandels mit strafrechtlichen Konsequenzen. Das möchten wir ausschließen.

Sie haben Fragen zu REMIT? Sprechen uns gern an!

<a class="arrow">renewables@vattenfall.de</a>

 


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