Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie zum Industriestrompreis ist der regulatorische Rahmen nun gesetzt. Doch die zentrale Frage lautet: Wie sichern Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit auch über die Förderung hinaus? Die Antwort ist im Förderdesign angelegt – und führt damit auch zu Power Purchase Agreements (PPAs).
Juni 2026
Wie war das nochmal mit dem Industriestrompreis?
Wir haben bereits im letzten Jahr über die erwartete Förderung informiert.[1] Die wichtigsten Informationen hier noch einmal im Überblick:
Welche Unternehmen haben Anspruch?
Beihilfeberechtigt sind 91 (Teil-)Sektoren mit Unternehmen für Produktionsstätten („Abnahmestellen“), die dem Anhang I Teilliste 1 der Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (sog. KUEBLL-Liste; S. 84-86) zugeordnet werden.[4] Dazu gehören:
Gegebenenfalls kommen weitere Sektoren dazu.
So werden PPAs von einer Pflichtmaßnahme zum Wettbewerbsvorteil
Die Förderrichtlinie nennt ausdrücklich neue PPAs mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen als zulässige Dekarbonisierungsmaßnahme. Für viele Unternehmen ist das nicht nur der einfachste, sondern auch ein wirtschaftlich sinnvoller Weg, die Beihilfevoraussetzungen zu erfüllen.
Denn nicht jedes Unternehmen kann:
Ohne geeignete und nachweisbare Gegenmaßnahmen können Rückforderungen oder Kürzungen der Beihilfe drohen.
Warum PPAs heute mehr leisten als nur Dekarbonisierung
Für stromintensive Unternehmen mit hohem Grundlastbedarf bieten PPAs weit mehr als einen Dekarbonisierungs-Effekt:[5]
Professionell strukturiert lassen sich PPAs innerhalb einiger Monate abschließen. Der Belieferungsstart wird je nach Anforderungen des Kunden und Projektzeitplans der Anlage abgestimmt. Damit wirken PPAs dauerhaft über den Industriestrompreis hinaus. Gerade für Branchen mit langfristigen Kostenstrukturen sind sie ein zentrales Instrument eines modernen Stromeinkaufs.
Wichtig: Als beihilfefähig gelten neu abgeschlossene PPAs, die der Finanzierung neuer oder modernisierter Erneuerbaren-Anlagen dienen. Weitere Details finden sich neben der Förderrichtlinie auch auf einer umfangreichen Seite des BAFA.[6]
Vattenfall: PPAs, die Förderung und Versorgungssicherheit verbinden
Vattenfall verfügt über ein umfangreiches Portfolio geplanter und im Bau befindlicher Erneuerbare‑Energien‑Anlagen in Deutschland – von PV‑Parks bis zu Offshore‑Windprojekten. PPAs sind dabei ein zentrales Finanzierungsinstrument und erfüllen die Anforderungen der Förderrichtlinie zum Industriestrompreis.
Für Abnehmer bedeutet das:
Nutzen Sie den Industriestrompreis als Startpunkt – und sichern Sie sich mit einem PPA langfristig Erneuerbare Energie zu kalkulierbaren Preisen.
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[1] https://energysales.vattenfall.de/publikationen/artikel/der-industriestrompreis-kommt-grundsaetze-des-entwurfs-und-moeglichkeiten-fuer-vattenfall-kunden
[2] https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/pressepapier-zum-industriestrompreis.pdf?__blob=publicationFile&v=6F_de
[3] Stand 10.06.2026, s. z.B. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-reiche-verkuendet-freigabe-fuer-weitere-entlastung-beim-strompreis/100230638.html
[4] https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/pressepapier-zum-industriestrompreis.pdf?__blob=publicationFile&v=6
[5] S. dazu auch unseren Artikel über PPAs für Rechenzentren: https://energysales.vattenfall.de/publikationen/artikel/rechenzentren-und-ppas-strategische-strombeschaffung-mit-substanz
[6] https://www.bafa.de/DE/Energie/Indurstriestrompreis/industriestrompreis_node.html