Industrieschornstein in weiß-rot, der weißen Dampf ausstößt.

Nationale CO2-Bepreisung: Einführung, Anwendung, Auswirkungen

Das EU-Emissionshandelssystem gilt für weite Teile der Energiewirtschaft und der Industrie. In den Sektoren Wärme und Verkehr fehlt jedoch bisher ein wirksames, auf dem CO2-Ausstoß basierendes Preissignal, das einen Anreiz für die Vermeidung von Emissionen und für die Nutzung klimaschonender Technologien setzen könnte. Dies soll sich mit der Einführung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) ändern.

Januar 2020

Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung wurde am 9. Oktober 2019 im Kabinett beraten und am 16. Dezember angepasst. Am 19. Dezember hat auch der Bundesrat dem Kompromiss zum Klimaschutzpaket zugestimmt. Es sieht zahlreiche Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen vor – darunter auch eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr, da diese nicht vom EU-Emissionshandelssystem erfasst werden.

Das nationale Emissionshandelssystem erfasst ab 2021 Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe, etwa Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel. Geplant ist, zunächst ein Festpreisverfahren einzuführen, bei dem Zertifikate auf der vorgelagerten Handelsebene an Unternehmen verkauft werden, die Heiz- und Kraftstoffe handeln. Somit werden die Inverkehrbringer von Heiz- und Kraftstoffen zu Teilnehmern am nationalen Emissionshandel. Dies sind beispielsweise bei Erdgas die Lieferanten an Endkunden, also Stadtwerke und Gasversorgungsunternehmen.

Der Festpreis für 2021 beträgt 25 Euro pro Tonne CO2 und steigt in den Folgejahren bis 2025 auf 55 Euro an. Erst ab 2026 werden die Emissionsberechtigungen tatsächlich auktioniert. Dazu wird eine maximale Emissionsmenge festgelegt, die von Jahr zu Jahr geringer wird. Ebenso ist ein Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 festgelegt.


Reaktionen der Energiebranche

In unseren ersten Auswertungen nach der Vorstellung des Klimapakets zeigt sich, dass die europäischen CO2-Preise weder nach oben noch nach unten ausgebrochen sind. Die Entscheidung der Bundesregierung, die CO2-Bepreisung auf die Sektoren Wärme und Verkehr auszudehnen, hatte also zumindest bisher keinen signifikanten Einfluss auf die börsengehandelten Zertifikate. Dies liegt sicherlich daran, dass das nationale Handelssystem neben dem etablierten EU-weiten Handel entstehen soll, um eine Überlagerung und resultierende Doppelbelastungen auszuschließen.

Externe Experten und Beratungen schätzen, dass auch der Strommarkt in den ersten Jahren nach der Einführung kaum beeinflusst wird – erste Analysen sehen den Effekt bei etwa einem bis zwei Euro pro Megawattstunde. Die Aktivierung von flexibler Nachfrage aus dem Wärme- und Verkehrssektor könnte aber um 2030 zunehmen und auf 10 Euro pro Megawattstunde steigen. Sicher ist, dass sich die CO2-Bepreisung positiv auf die Erneuerbaren auswirkt, die dadurch noch schneller auch ohne Förderung profitabel werden. Somit dürfte sich auch die Direktvermarktung immer mehr lohnen.


Reaktionen anderer Akteure

Der moderate Einstieg verhindert hohe Belastungen der unterschiedlichen Akteure, da nicht jeder einen Preisanstieg kurzfristig und durch eigenes Verhalten verhindern kann. Das Ziel ist es auch eher, Unternehmen mittelfristig dazu zu bringen, bei Investitionen auf die Preisentwicklung zu reagieren und sich für klimaschonende Technologien zu entscheiden. Insofern bietet der festgelegte Preispfad Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen. Auch in der Wechselwirkung mit bestehenden Fördersystemen, etwa im Wärmebereich, sollte der CO2-Preis investitionsfördernd wirken.


Zukunft des nationalen Handels

So positiv der Vorschlag für einen nationalen Emissionshandel aufgenommen wird, so sehr mehren sich die Stimmen, die vor einem Alleingang Deutschlands warnen. So betont Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU, das man ein grenzüberschreitendes Preissignal zur Reduzierung von CO2-Emissionen brauche. Nur mit einem europäischen Ansatz könne CO2 maximal effizient sektoren-und länderübergreifend eingespart und die europäischen Klimaschutzziele verlässlich erreicht werden, so Steiger. Auch der von der neuen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 11. Dezember 2019 vorgestellte „Green Deal“ zielt in diese Richtung.


Unterstützung von Vattenfall

Aus unserer Sicht ist noch nicht ganz klar, wie der Handel mit Emissionszertifikaten ausgestaltet wird, aber wir verfolgen die Entwicklungen und bieten selbstverständlich Unterstützung für alle Unternehmen, die erstmals am Zertifikatehandel teilnehmen. Darüber hinaus setzen wir in allen anderen Handelsbereichen bereits wirksame Instrumente zur Preisabsicherung und zum Risikomanagement ein und können unsere Tätigkeiten unmittelbar auf den nationalen CO2-Handel ausweiten.


Sie haben Fragen zur Einführung des nationalen Emissionshandelssystem? Sprechen Sie uns gern an!

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