Fünf Fragen zur... Beantragung von Herkunftsnachweisen

Immer mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen laufen nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung. Betreiber benötigen dann eine wirtschaftliche Strategie für den Weiterbetrieb ihres Parks. Dabei ist hilfreich, dass Anlagen nach der Förderung berechtigt sind, Herkunftsnachweise zu generieren. Für die meisten Anlagenbetreiber ist der Ablauf der Beantragung noch neu. Daher klären wir in unserer Rubrik „Fünf Fragen“, wie der Prozess funktioniert und worauf Betreiber achten müssen.

Dezember 2023

1. Wann braucht man Herkunftsnachweise (HKN) – und was ist das überhaupt?

Unter der Voraussetzung, dass eine EEG-Anlage auch nach 20 Jahren in einem technisch guten Zustand ist, kann diese weiterbetrieben und der erzeugte Strom über Weiterbetriebsverträge – auch Post-EEG-Vermarktung genannt – vermarktet werden. Dabei wird nicht nur der Strom vergütet, sondern als „Bonbon“ auch die Herkunftsnachweise, die die grüne Eigenschaft des eingespeisten Stroms nachweisen. Der Herkunftsnachweis selbst ist ein elektronisches Dokument, dass eindeutig bescheinigt, in welcher Anlage und wann der Strom produziert wurde – er ist sozusagen die „Geburtsurkunde“ einer grünen Megawattstunde. Außerdem sorgt der HKN dafür, dass diese Qualität nur einmal verkauft werden kann: Durch das Doppelvermarktungsverbot im Erneuerbaren-Energien-Gesetz kann ein Anlagenbetreiber nicht gleichzeitig HKNs erzeugen und den Strom in der geförderten Direktvermarktung verkaufen, denn HKNs werden ausschließlich für nicht geförderten Strom generiert. Laut Umweltbundesamt ist ein HKN 18 Monate ab dem Zeitpunkt der Erzeugung gültig, aber nur 12 Monate übertrag- und handelbar. Energieversorger, die Kunden beliefern, müssen daher auf die rechtzeitige Entwertung und Übertragung von HKNs zur Verwendung in der Stromkennzeichnung achten.

 

2. Wie geht man vor, wenn nur ein Teil der Anlagen eines Parks aus der EEG-Förderung läuft?

Da viele Mischparks, d.h. Windparks mit ungeförderten Post-EEG- und geförderten EEG-Anlagen, nur eine Messvorrichtung haben, kann es kompliziert werden: Die Produktionsmengen von geförderten und ungeförderten Turbinen sind nicht eindeutig abgrenzbar – schließlich konnten die Betreiber bei der Projektierung der Parks die Effekte verschiedener Inbetriebnahmejahre nicht absehen. Eine eindeutige messtechnische Trennung zwischen EEG- und Post-EEG-Anlagen durch den Netzbetreiber ist die korrekteste, aber auch die teuerste Lösung. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die Gesamterzeugungsmenge über Tranchen prozentual aufzuteilen, obwohl sie nur über eine Messvorrichtung – auch Marktlokation genannt – gemessen wird. Dies wird auch Tranchen-Marktlokation oder Tranchenmalo genannt. Für diese Festlegungen müssen sich der verantwortliche Netzbetreiber, der Anlagenbetreiber und der Direktvermarkter abstimmen. Dann können die über das EEG geförderten Mengen und die Post-EEG-Mengen des Windparks separat abgerechnet werden und es ist sichergestellt, dass sie nicht in einen gemeinsamen Bilanzkreis geraten.
Wichtig ist, dass sich Anlagenbetreiber frühzeitig mit allen wichtigen Aspekten rund um den Weiterbetrieb und die Erzeugung von HKNs auseinandersetzen...

 

...das führt uns zu Frage 3: Wie gelangt der Betreiber an die Herkunftsnachweise?

Anlagenbetreiber müssen sich gebührenpflichtig im Herkunftsnachweisregister HKNR (www.hknr.de) des Umweltbundesamts anmelden und die Stammdaten ihrer Anlagen eingeben. Schließlich beantragt der Betreiber die Übermittlung von Erzeugungsmengen ins Register durch den Netzbetreiber. Damit ist der Netzbetreiber der Datenlieferant für die eingespeisten Strommengen und die damit generierten Herkunftsnachweise. Eine ausführliche Anleitung befindet sich im Handbuch des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) unter https://www.hknr.de/Uba/Home/Manual/3

 

4. Wie werden Herkunftsnachweise an Direktvermarkter übertragen?

Im Handbuch des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) ist beschrieben, wie Betreiber Herkunftsnachweise an Direktvermarkter wie Vattenfall übertragen. Alternativ kann ein Betreiber auch einen Dienstleister benennen – etwa seinen Direktvermarkter – und diesen die Transfers durchführen lassen. Um seinem Konto einen Dienstleister zuzuordnen und diesen somit zur Wahrnehmung der Geschäfte im HKNR zu bevollmächtigen, öffnet man das Menü „Stammdaten“ und anschließend das Untermenü „Akteur“. Unser Konto heißt „Vattenfall Energy Trading GmbH (S)“ und hat das Aktenzeichen 72 230/4501. Das „(S)“ ist wichtig, da wir im Vattenfall-Konzern viele verschiedene Konten haben. Sobald alles eingerichtet ist, können wir als Vermarkter die HKNs selbst übertragen. Wichtig: Die Anmeldung des Kontos, die Zuordnung der relevanten Parks und Turbinen und die Kommunikation mit dem Netzbetreiber obliegt weiterhin dem Betreiber. Ist alles korrekt eingerichtet, werden neben den Strommengen auch die Herkunftsnachweise erfolgreich an den Direktvermarkter geliefert und entsprechend dem vertraglich vereinbarten Preis für Strom und HKNs vergütet. 

 

5. Was passiert mit den HKNs?

Wie oben bereits erwähnt, sind Herkunftsnachweise der Beleg für eingespeiste Strommengen aus erneuerbaren Energiequellen, die keine Förderung mehr erhalten. Energieversorgungsunternehmen (EVU), die Endkundinnen und Endkunden mit Strom beliefern, müssen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkennzeichnung nachweisen, aus welchen Quellen sich der Strom zusammensetzt. Dabei darf das EVU Strom nur dann als erneuerbar kennzeichnen und auf der Stromrechnung ausweisen, wenn es für die gelieferte Menge auch Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister entwertet hat. Da wir als Vattenfall Energy Trading keine Endkundinnen und Endkunden beliefern, übertragen wir die Herkunftsnachweise meistens intern an unseren Privat- und Geschäftskundenvertrieb, die Vattenfall Europe Sales, die entsprechende Ökostrom-Tarife anbietet. Wegen der begrenzten Übertragbarkeit (s. Frage 1) müssen Energieversorger bei der Stromkennzeichnung übrigens darauf achten, die HKNs rechtzeitig zu entwerten.

 

Sie haben Fragen zu Herkunftsnachweisen, zur Anmeldung im Herkunftsnachweisregister oder zur Direktvermarktung mit Vattenfall? Melden Sie sich gern bei uns!

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