Das EEG 2021 – Ausbauziele und Anschlussförderung

 

Die erneuerbaren Energien sollen einen immer größeren Teil zur Stromversorgung in Deutschland beitragen – gleichzeitig drohte eine Vielzahl von Erneuerbare-Energien-Anlagen, Ende 2020 aus der Förderung zu laufen. Demnach wurde eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dringend erwartet. Aber löst das Update alle Probleme?
 
März 2021

Die Gesetzesnovelle soll dazu dienen, das Ziel von 65 Prozent erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2030 zu erreichen. Zugleich wurde erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 in der Stromversorgung in Deutschland verankert. Den Weg dorthin beschreiben die Ausbauziele: Bei der Windkraft sehen diese eine Nettozunahme der installieren Leistung von heute 55 auf 71 Gigawatt in 2030 vor. Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs von 1,6 GW. Die Ausbauziele im Bereich Photovoltaik avisieren einen Nettozuwachs von 4-5 GW pro Jahr bis 2030, ein Anstieg von heute 53 auf dann 100 GW. Das sieht auf den ersten Blick ambitioniert aus. Doch viele Branchenvertreter bezweifeln, dass die deutschen Ausbaupfade ausreichen, denn sie berücksichtigen die absehbare Erhöhung der EU-weiten Ausbauziele noch nicht. Darüber hinaus ging der Gesetzgeber bei seinen Berechnungen – im Gegensatz zu vielen Fachleuten – nicht von einem steigenden Strombedarf aus.


Anschlussförderung

Am dringendsten erwartet wurde beim EEG sicherlich die Anschlussförderung. Das Ergebnis ist eine Übergangslösung: Demnach erhalten Betreiber von Anlagen, die kleiner als 100 kW und keine Windanlagen sind, den technologiespezifischen Jahresmarktwert abzüglich einer Vermarktungspauschale von 0,4 Cent/kWh. Wenn ein intelligentes Messsystem vorhanden ist, halbiert sich dieser Wert auf 0,2 Cent/kWh. Für sie gilt die Übergangsregelung bis Ende 2027. Ausgeförderte Anlagen, die größer als 100 kW und keine Windanlagen sind, bekommen keine Anschlussförderung. Sie gehen in die sonstige Direktvermarktung. Windanlagen an Land erhalten den Jahresmarktwert zuzüglich folgender Beträge: Für eingespeiste Strommengen erhalten sie im ersten und zweiten Quartal 2021 einen Zuschlag von 1,0 Cent/kWh, der im dritten Quartal auf 0,5 Cent/kWh und im vierten Quartal auf 0,25 Cent/kWh sinkt. Darüber hinaus möchte die Bundesregierung ein Ausschreibungssystem für Windanlagen einführen, bei denen kein Repowering möglich ist. Die Eckpunkte regelt eine sogenannte Verordnungsermächtigung – Details werden folgen.


Überprüfung der Ziele

Bei aller Kritik: Immerhin legt das Gesetz fest, dass die Geschwindigkeit des Ausbaus in einem Monitoringprozess überprüft werden muss. Dieser besteht aus einem Kooperationsausschuss zwischen Bund und Ländern und aus einem Erfahrungsbericht der Bundesregierung.


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