Auswirkungen der Strommarkt-Reform
auf Erneuerbare, Industrie und Endkunden

Als Reaktion auf die Energiekrise von 2022 hat die EU-Kommission am 14. März 2023 einen Vorschlag für ein neues Strommarktdesign vorgelegt.1 Das Ziel ist, die Abhängigkeit der Strompreise von Preisen für fossile Brennstoffe zu verringern, Verbraucher vor Preisspitzen zu schützen, den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen und den Verbraucherschutz zu verbessern.

Februar 2024

Der Rat hat sich am 17. Oktober 2023 auf eine allgemeine Ausrichtung zur Strommarktreform geeinigt. Durch die Einigung der Mitgliedstaaten im Rat war der Weg für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Gestaltung der Reform frei geworden. Am 14. Dezember 2023 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Reform zu folgenden Punkten2:

 

Contracts for Difference (CfDs)

Der Einsatz von zweiseitigen Differenzverträgen (CfD) oder ähnlichen Maßnahmen bleibt weiterhin freiwillig, so dass Projektierer und Unternehmen weiterhin zwischen Direktverträgen wie Power Purchase Agreements (PPAs) oder zweiseitigen staatlichen CfDs auswählen können. Gefördert werden Investitionen nur in neue Anlagen zur Stromerzeugung aus Windenergie, Solarenergie, geothermischer Energie, Wasserkraft ohne Speicher und Kernenergie.

 

Hintergrund: Bei zweiseitigen Differenzverträgen, sogenannten Contracts for Difference (CfDs), schreibt der Staat Projekte oder Strommengen aus. In einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren wird der Preis ermittelt, zu dem ein Projekt realisiert werden kann. Bleiben die tatsächlichen Großhandelspreise unter diesem Preis, leistet der Staat eine Ausgleichszahlung bis zur Höhe des Angebotspreises. Sind die Großhandelspreise höher als der vereinbarte Angebotspreis, zahlt der Erzeuger die Differenz an den Staat zurück. Der Staat hat dann wiederum die Möglichkeit, die Differenz an die Endkunden weiterzugeben.

 

Garantieregelungen für Power Purchase Agreements (PPAs)

Die Reform sieht die Schaffung von Garantieregelungen für PPAs vor, indem diese durch die Mitgliedstaaten abgesichert werden. Außerdem müssen PPAs Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass sie Bestimmungen enthalten müssen, um die Liquidität auf den Strommärkten nicht zu verringern und dass sie keine Unterstützung für den Kauf von fossil erzeugtem Strom bieten dürfen. Die Mitgliedstaaten können beschließen, diese Garantieregelungen auf die ausschließliche Förderung des Erwerbs neuer erneuerbarer Erzeugungsanlagen zu beschränken.

 

Kapazitätsvergütungsmechanismen

Kapazitätsvergütungsmechanismen sollen zu einem stärker strukturell ausgerichteten Element des Elektrizitätsmarkts werden. Sie sind nun als dauerhaftes Instrument möglich, statt – wie bisher – nur für einen bestimmten Zeitraum. Als Kapazitätsmarkt bezeichnet man ein Element des Strommarktdesigns, bei dem der Handel nicht mit erzeugter Strommenge, sondern bereitgestellter Leistung stattfindet.

 

Verbesserter Verbraucherschutz

Die Reform sieht die Stärkung der Rechte von schutzbedürftigen Kunden vor. So sollen Verbraucher die Wahl zwischen Festpreisen und dynamischen Preisverträgen haben und es darf keine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen durch den Anbieter geben. Einhergehend mit einer Begriffsbestimmung für Energiearmut soll ein Schutz vor Stromsperren für Kunden umgesetzt werden, die von Energiearmut betroffen sind.

 

Ausrufen von Preiskrisen und Zugang zu erschwinglicher Energie

Dem EU-Rat wird die Befugnis übertragen, auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags eine Krise festzustellen. Beide Organe einigten sich darauf, dass die Strompreise für schutzbedürftige und benachteiligte Kunden auf der Grundlage der geltenden Elektrizitätsrichtlinie im Falle der Feststellung einer Krise gesenkt werden können.

 

Energy Sharing

Die Mitgliedsstaaten können Gebotszonen oder begrenzte geografische Gebiete festlegen, innerhalb derer kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und private Haushalte das Recht ausüben können, Energie gemeinsam zu nutzen. Ebenso können die Mitgliedstaaten beschließen, dieses Recht auch auf große Stromkunden auszuweiten.

 

Umsetzung der Reform

Die am 14. Dezember 2023 erzielte vorläufige politische Einigung muss vom Rat und vom Parlament gebilligt und förmlich angenommen werden – hiermit ist bis zur EU-Wahl im Juni 2024 zu rechnen. Dadurch werden mehrere EU-Rechtsvorschriften geändert, insbesondere die EU-Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt, die EU-Richtlinie mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und die REMIT-Verordnung.

 

Bewertung

Die vorläufige Einigung bewerten wir als sehr positive Entwicklung. Im Wesentlichen handelt es sich um den von Vattenfall geforderten Toolbox-Ansatz aus unserem Impulspapier „Strommarktdesign für eine fossilfreie Zukunft“ aus März 20233. Dieser bietet Raum für Diskussionen über die genaue Umsetzung und Auswahl der Maßnahmen auf nationaler Ebene. Es gibt keine verpflichtenden Instrumente, sondern Regierungen und Marktteilnehmer können wählen, wie sie Investitionen finanzieren und absichern.

 

Sie haben Fragen zur Strommarktreform oder zu unseren Dienstleistungen? Melden Sie sich gern bei uns!

<a class="arrow">energysales@vattenfall.de</a>


1 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52023SC0058

2 https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16964-2023-INIT/en/pdf

3 https://group.vattenfall.com/de/newsroom/news/2023/fit-fur-ein-fossilfreies-zeitalter-vattenfall-prasentiert-vorschlage-zur-eu-strommarktreform

 

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