Luftbild von Brüssel

5 Fragen zu...den Klimazielen der EU

Unsere Rubrik „5 Fragen...“ beleuchtet in jeder Ausgabe unseres Newsletters ein bestimmtes Thema aus Sicht unserer Kollegen. Ein ganz besonderer Einblick mit persönlicher Note also. Die Fragen in dieser Ausgabe betrachten... die Klimaziele der EU.

September 2021

 

1. Was bedeutet „Fit for 55“?

Am 14. Juli 2021 hat die Europäische Kommission ein Gesetzespaket für die Umsetzung des europäischen Green Deals vorgestellt. „Fit for 55“ beschreibt die Maßnahmen, mit denen die EU ihre Klimaschutz-Ziele im Rahmen des Green Deal erreichen will. Dies sind: die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 55% bis 2030 und das Erreichen von Klimaneutralität bis 2050.

2. Was sind zentrale Vorhaben von „Fit for 55“?

Zentrale Vorhaben sind die Neuordnung des europäischen Emissionshandels einschließlich neuer Instrumente zur Vermeidung von Carbon Leakage, die Überarbeitung der Energieeffizienz- und der Erneuerbaren-Richtlinie, eine Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte und ein Vorschlag zur stärkeren Harmonisierung der Energiesteuern.

3. Was ist RED III?

RED III ist der eher umgangssprachliche Begriff für die überarbeitete EU-Richtlinie für erneuerbare Energien.

4. Was plant die EU konkret?

75 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU gehen auf den Energiesektor zurück. Daher liegen für die Bereiche erneuerbare Energien und Energieeffizienz Vorschläge auf dem Tisch. So schlägt die Kommission vor, die verbindliche Zielvorgabe für erneuerbare Energien im Energiemix der EU auf 40 Prozent anzuheben. Ebenso beinhalten die Vorschläge neue Ziele zur Förderung erneuerbarer Kraftstoffe, z. B. von Wasserstoff, in Industrie und Verkehr. Auch für Gebäude, Fernwärme und -kälte gibt es Vorgaben für den jeweiligen Anteil erneuerbarer Energien und im Bereich Wasserstoff gibt es Vorschläge für Zertifizierungen. Darüber hinaus sollen die Genehmigungen für den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden. In Deutschland wird es spannend, wenn es um Herkunftsnachweise geht: Demnach soll jedem Produzenten von erneuerbaren Energien – auch solchen, die eine finanzielle Förderung erhalten – auf Nachfrage ein Herkunftsnachweis ausgestellt werden können. Eine Zurückhaltung oder Auktionierung der Zertifikate wäre nicht mehr vorgesehen (Artikel 19, REDIII).

5. Wie geht es weiter?

Die Vorschläge werden nun von den Mitgliedsstaaten und dem europäischen Parlament diskutiert und stehen unter Änderungsvorbehalt. Auf Basis der Erfahrung mit vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren können die Verhandlungen bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. Die nationale Umsetzung ist gemäß eines Vorschlags der Kommission bis spätestens 31.12.2024 vorgesehen.

Sie haben Fragen zu den Klima- und Energieplänen der EU? Sprechen Sie uns gern an!
 

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