Begriffe kurz erklärt
Die System Operator Guideline oder auch SO-Verordnung 2017/1485 ist eine Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb. Sie beinhaltet harmonisierte Vorschriften für den Netzbetrieb für Übertragungsnetzbetreiber, Verteilernetzbetreiber und signifikante Netznutzer und bildet damit einen gemeinsamen Rechtsrahmen für den Netzbetrieb in der EU. Das Ziel ist es, den Stromhandel zu erleichtern, die Systemsicherheit zu gewährleisten, die Verfügbarkeit und den Austausch von Daten sicherzustellen, erneuerbare Energien zu integrieren und die Netznutzung effizient zu gestalten. Dazu enthält die Verordnung zahlreiche Verpflichtungen zur Ausgestaltung von Methoden und Prozessen.
Weiterführende Informationen zum SOGL-Datenaustausch finden Sie unter: https://www.netztransparenz.de/EU-Network-Codes/SO-Verordnung/Datenaustausch
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.