Begriffe kurz erklärt
Als Strukturierung bezeichnet man im Energiehandel die Überführung eines Lastprofils eines Stromabnehmers in geeignete Handelsprodukte (Base und Peak) im Energiegroßhandel. Das Ziel ist eine möglichst passgenaue, kostengünstige und risikoarme Beschaffung der prognostizierten, benötigten Energiemengen.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.