Begriffe kurz erklärt
Im Rahmen der Prozessabwicklung zu Redispatch 2.0 bzw. zur Netzbetreiberkoordination finden die Objekte technische Ressourcen und steuerbare Ressourcen bzw. die Bündelungen Steuergruppen und Cluster Ressourcen Anwendung. Diese teilweise neuen Objekte bzw. Bündelungen sind im elektronischen Datenaustausch eindeutig zu identifizieren. Zur Abwicklung der Marktkommunikation werden neue Ressourcen-Identifikationsnummern (Ressourcen-ID) eingeführt, konkret sind dies die TR-ID, SR-ID, SG-ID bzw. CR-ID. Die BDEW-Anwendungshilfe „Ressourcen-ID: Bildungsvorschrift“ beschreibt die Bildungsvorschrift für die neuen Identifikatoren sowie den Vergabeprozess. Die Regelungen betreffen die Sparte Strom.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.