Begriffe kurz erklärt
Um vor schwankenden (volatilen) Preisen in der Zukunft unabhängig zu werden, besteht an den Börsen die Möglichkeit sich Preise auf dem Terminmarkt, d.h. die Lieferung einer Ware (z.B. Strom) in der Zukunft, im Vorhinein zu sichern. Im Energiehandel bezeichnet man die Preisabsicherung als Hedging.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.