Begriffe kurz erklärt
Wer Strom aus erneuerbaren Energien direkt vermarktet, verkauft ihn in den meisten Fällen über das Marktprämienmodell an der Strombörse. Anstelle der EEG-Förderung bekommt er einen durchschnittlichen Monatsmarktwert und die Marktprämie. Somit gleicht die Marktprämie die Differenz zwischen dem gewichteten Strom-Großhandelspreis und der anlagenspezifischen Förderhöhe aus.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.