Begriffe kurz erklärt
Der Begriff Kohleausstieg bezeichnet die Pläne der Bundesregierung, die Produktion von Strom in Kohlekraftwerken zum Schutz des Klimas zu beenden. Eine eingesetzte Kommission hat im Januar 2019 Empfehlungen für Maßnahmen präsentiert, die Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzschutz berücksichtigen: Die Kohleverstromung soll schrittweise reduziert und beendet werden. Als Zielmarken sind die Jahre 2022 mit 30 Gigawatt (je 15 GW Braun- bzw. Steinkohle) und 2030 mit 17 Gigawatt Kapazität (9 GW Braun- und 8 GW Steinkohle) festgelegt. Spätestens im Jahr 2038 sollen keine Kohlekapazitäten mehr am Netz sein und der Neubau von Kohlekraftwerken nicht mehr genehmigt werden.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.