Begriffe kurz erklärt
Einstrommodell und Zweistrommodell sind Begriffe aus der Direktvermarktung. Beim Zweistrommodell erhält der Anlagenbetreiber vom Direktvermarkter den durchschnittlichen Monatsmarktwert abzüglich des Entgelts für den Direktvermarkter. Die Marktprämie erhält der Anlagenbetreiber nach wie vor vom Netzbetreiber. Im Falle der Insolvenz des Direktvermarkters würde der Anlagenbetreiber „nur“ den Monatsmarktwert verlieren, die Marktprämie würde hingegen weiterhin vom Netzbetreiber gezahlt. Somit sichert das Zweistrommodell den Anlagenbetreiber besser ab.
Im Gegensatz dazu erhält der Anlagenbetreiber beim Einstrommodell vom Direktvermarkter eine Vergütung in Höhe des anzulegenden Wertes abzüglich des Direktvermarkter-Entgelts. Bei Vattenfall bieten wir lediglich das Zweistrommodell an.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.