Begriffe kurz erklärt
Der EEG-Anlagenschlüssel ist ein gesetzlich festgelegtes, eindeutiges Identifizierungsmerkmal einer Erneuerbare-Energien-Anlage. Der Netzbetreiber vergibt den Anlagenschlüssel bei der erstmaligen Anmeldung der Anlage. Der Schlüssel besteht aus einem "E" für erneuerbare Energien und 33 Ziffern.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.