Begriffe kurz erklärt
Die Erfüllung der novellierten gesetzlichen Vorgaben des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) erfordert die Neugestaltung von Koordinierungsprozessen und des Datenaustauschs zwischen Netzbetreibern und Marktteilnehmern sowie zwischen Netzbetreibern untereinander.
Insbesondere für Anlagenbetreiber wird Connect+ einen deutschlandweiten „Single Point of Contact“ (SPoC) für den Datenaustausch anbieten. Netzbetreiber können diesen SPoC zusätzlich für netzebenen-übergreifende Koordinierungsprozesse nutzen.
Dazu werden in Connect+ gemeinsam einheitliche Lösungen für den Datenaustausch entwickelt. Das Projekt Connect+ wurde als Umsetzungsprojekt parallel zum BDEW Projekt „Redispatch 2.0“ gestartet, welches die Prozesse erarbeitet. Ziel des Projekts Connect+ ist die technische Implementierung eines einheitlichen Datenwegs zum Austausch der für den zukünftigen Redispatch benötigten Daten. Projektpartner sind die vier deutschen Übertragungs- sowie derzeit 17 Verteilnetzbetreiber.
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.