Begriffe kurz erklärt
Gemäß BK6-20-059 gibt es zwei Bilanzierungsmodelle unter Redispatch 2.0, das Planwertmodell (die Planung der Anlage obliegt dem EIV und wird dem Netzbetreiber ex-ante mitgeteilt) und das Prognosemodell (die Prognose der Anlage obliegt dem Netzbetreiber).
Bei der Direktvermarktung wird Strom aus erneuerbaren Energien direkt verkauft, zum Beispiel über das Marktprämienmodell an der Strombörse EEX. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.
Neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von mindestens 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten (§ 20 EEG 2021). Zusätzlich müssen diese Anlagen fernsteuerbar sein. Bestandsanlage können problemlos in die Direktvermarktung wechseln und monatlich in das gewohnte Vergütungsmodell zurückkehren.