Um als Energieerzeuger oder Direktvermarkter Regelreserve bereitstellen zu können, bedarf es einer Menge Technik, Prozesse, Organisation und Verträge. Vor allem aber braucht es Teamarbeit zwischen Anlagenbetreiber, Direktvermarkter und Netzbetreiber. Wir haben zusammengefasst, worauf es ankommt.
August 2026
Welche Verträge müssen für die Erbringung von Regelleistung geschlossen werden?
Ein Direktvermarkter kann Regelreserve in Deutschland nicht allein auf Grundlage eines Direktvermarktungsvertrags mit dem Anlagenbetreiber anbieten. Er muss selbst als Regelreserveanbieter zugelassen sein. Als Anbieter gilt nach regelleistung.net, wer einen gültigen Rahmenvertrag zur Regelleistungserbringung mit mindestens einem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) abgeschlossen hat.
Die Präqualifikation erfolgt nicht bei einem beliebigen ÜNB, sondern bei demjenigen ÜNB, in dessen Regelzone die jeweilige technische Einheit, z. B. ein Windpark oder eine Batterie, netztechnisch angeschlossen ist. Dies gilt unabhängig von der Spannungsebene.
Praktisch bedeutet das: Für Anlagen in der Regelzone von TenneT, Amprion, 50Hertz oder TransnetBW ist jeweils der betreffende Anschluss-ÜNB für die Präqualifikation und den Rahmenvertrag maßgeblich.
Der Rahmenvertrag ist eine zentrale rechtliche Marktzugangsvoraussetzung. Vattenfall wird diese Voraussetzung in den drei Regelzonen 50Hertz, TenneT und Amprion erfüllen.
Welche Verträge sind – neben dem Rahmenvertrag für die Regelleistung – nötig?
Darüber hinaus setzt die Regelreservevermarktung einen mehrjährigen Direktvermarktungsvertrag voraus, weil der mehrmonatige Arbeits- und Ressourcenaufwand auf Seiten des Direktvermarkters und des Anlagenbetreibers durch eine entsprechende Vertragslaufzeit refinanzierbar sein muss. Eine Regelreservevermarktung ist zwar grundsätzlich auch ohne Direktvermarktungsvertrag möglich, bedeutet jedoch zusätzliche Komplexität in den Prozessen, insbesondere bei Meldungen von Nichtbeanspruchbarkeiten.
Daher muss auch ein Vermarktungsvertrag über Regelreserve geschlossen werden. Darin werden die Leistungen des Windparkbetreibers und des Direktvermarkters beschrieben, insbesondere Regelungen zu Nichtverfügbarkeitsmeldungen und zum Redispatch bei Überlappungen mit einem Regelreserveabruf. Zudem werden kommerzielle Punkte zu Erlösen, insbesondere zur Verteilung der Erlöse und Erlösanteile, sowie zu Kosten für Hardware, Kommunikation und Besicherung des Windparks geregelt, einschließlich der Folgen einer Nichtverfügbarkeit bei Abruf durch den Übertragungsnetzbetreiber.
Welche Arten von Regelleistung gibt es?
Folgende Arten von Regelleistung gibt es:
Mehr über Regelleistung finden Sie hier: Was ist Regelenergie?
Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen gibt es für die Präqualifikation?
Vor der Teilnahme an Ausschreibungen muss der Anbieter im Präqualifikationsverfahren nachweisen, dass er die Anforderungen für die Erbringung der jeweiligen Regelreserve-Art mit der entsprechenden technischen Einheit, z. B. einem Windpark, erfüllt.
Hierzu gehören insbesondere die Bestimmung der vermarktbaren Leistung, die technische Steuerbarkeit, die Mess- und Nachweisfähigkeit, ein IT- und Erbringungskonzept, eine Betriebsfahrt sowie ein leittechnischer Test mit dem Anschluss-ÜNB.
Genau in diesen Arbeitspaketen liegt die Hauptarbeit, die nur in gemeinsamer Teamarbeit zwischen Anlagenbetreiber, Direktvermarkter und Netzbetreiber bewältigt werden kann. Dafür sind von allen Beteiligten im Vorfeld ausreichende Ressourcen und personelle Kapazitäten einzuplanen. Insbesondere die Herstellung von Redundanz der IT-Systeme und der leittechnischen Verbindung für eine sichere Steuerbarkeit der Anlage erfordert erheblichen Abstimmungs- und Arbeitsaufwand.
Welche Kosten und Erlöse sind zu erwarten?
Hinsichtlich der zu investierenden Kosten schlagen einmalige Kosten in niedriger fünfstelliger Höhe für Hardware sowie monatliche Kosten in mittlerer vierstelliger Höhe für die Kommunikations-Standleitung zu Buche. Diese Kosten sind im Verhältnis zu den erwartbaren Erlösen aus dem Regelleistungsmarkt eher gering.
Windparks können für positive und negative Sekundärregelreserve sowie Minutenreserve präqualifiziert werden. Dabei werden Erlöse eher im Regelleistungsmarkt, also für die Vorhaltung von Leistung, und weniger im negativen Regelarbeitsmarkt, also aus der tatsächlichen Erbringung von Regelarbeit, erzielt.
Veröffentlichte Erlöse und Zuschläge im Regelreservemarkt lassen sich grundsätzlich über die öffentlich zugänglichen Ausschreibungsergebnisse nachvollziehen, z. B. im Datencenter von regelleistung.net. Sie sind jedoch keine Garantie für den individuellen Erlös eines konkreten Windparks.
Der tatsächliche Erlös hängt zusätzlich ab von:
Tendenziell dürften zukünftig erzielbare Erlöse über den Regelreservemarkt sinken, je mehr Anbieter von Windparks und Batterien ihre gesicherte Leistung zur Verfügung stellen.
Erst wenn alle oben genannten Nachweise erfolgreich erbracht sind, kann die technische Einheit für die jeweilige Regelreserveart präqualifiziert und anschließend in der Regelreservevermarktung eingesetzt werden.
Wie lange dauert die Präqualifikation?
Der Präqualifikationsprozess nimmt mehrere Monate in Anspruch und ist aufgrund der Vielzahl technischer, organisatorischer und kommunikativer Schnittstellen komplex. Er sollte daher als strukturiertes Projekt aufgesetzt und durch geeignete Projektmanagement-Tools bzw. Software unterstützt werden. Neben einer klar benannten Projektleitung sollten Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Fristen und Bearbeitungsstände für alle Beteiligten transparent dokumentiert und jederzeit abrufbar sein.
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